Guten Abend,
1.
Die Versicherung hat leider ordnungsgemäß gehandelt. Für die Prämienberechnung nach einem Versicherungsfall ist es gleichgültig, ob die Versicherung auf dem Schaden sitzenbleibt oder ob Sie in Regreß genommen werden. Maßgeblich ist allein, ob die Vesicherung zunächst in Anspruch genommen wird. Wenn dies der Fall ist, ist versicherungsmathematisch auch der Grund für eine Prämienerhöhung gegeben.
Eine nachträglich Möglichkeit, diese Prämienerhöhung abzubiegen, besteht leider nicht.
2.
Ihre zweite Frage ist mit der Konstellation vergleichbar, daß ein Führerscheinneuling zunächst, um "Prozente zu sparen" auf dem Versicherungsvertrag seiner Eltern fährt. Wenn er nach einigen Jahren dann einen eigenen Vertrag abschließt, werden die gefahrenen Zeiten beim Vertragsabschluß berücksichtigt.
Genau ist es dann auch bei Ihnen, einzige Voraussetzung ist, daß Sie tatsächlich auch selbst gefahren sind. Der Versicherer muß bei der Prämienberechnung die seitdem gefahrenen Zeiträume berücksichtigen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Weiß
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax. 04941 60 53 48
e-mail info@fachanwalt-aurich.de
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