Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist der Nachtrag Ihres Versicherers korrekt. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-versicherung (AKB) ist der bei einem Versichererwechsel der neue Versicherer berechigt, den Beitragssatz ab Vertragsbeginn entsprechend der Auskunft des Vorversicherers zu ändern. Wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung des Versicherungssscheins die Auskunft der Vorversicherers noch nicht vorliegt, erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse nur unter Vorbehalt.
So ist es im vorliegenden Fall auch geschehen. Die Ersteinstufung Anfang 2020 durch Ihren jetzigen Versicherer in SF 4 erfolgte unter Vorbehalt. Nach Erhalt des Vorversichererauskunft, SF4 mit Schaden in 2019, war Ihr jetziger Versicherer nach den AKB berechtigt, die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse nachträglich anzupassen.
Sofern Ihr Vorversicherer die Schadenfreiheitsklasse ohne Schaden bestätigt hätte, hätte der jetzige Versicherer die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse nicht nachträglich ändern dürfen. Sofern Sie mit dem Gedanken spielen sollten, Ihrem Vorversicherer den Schaden aus 2019 zu ersetzen, ist dies an nur innerhalb von 12 Monaten möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Doering
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Axel Doering
Rückfrage vom Fragesteller
23.10.2020 | 09:37
Sehr geehrte Herr Doering,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte mich zum letzten Satz meiner vorherigen Nachricht züruckkehren. Dort habe ich gefragt ob die neue Versicherer die Schaden, separat von dem bestätigte SF Klasse, übernehmen können. Mit dem Wort Separat, meine ich auf das dass die Vorversicherung hat im Bestätigungsnachweis zum neue Versicherung, die SF Klasse 4 bestätigt, aber mit ''''nicht berücksichtigen Schaden'''' aus dem Jahr 2019. ''''Nicht berücksichtig''''t sollte ausgeschlossen bedeuten, also praktisch, die SF Klasse ist ohne Schaden bestätigt.
In Ihrer Antwort, mir war nicht klar, ob die neue Versicherung, aus rechtlicher Seite, Schadensereignis übernehmen kann ?
Mit freundlichen grüssen,
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
23.10.2020 | 14:50
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
die Antwort des Vorversicherers, SF Klasse 4 mit nicht berücksichtigtem Schaden bedeutet, dass bei der eingetretene Schaden bei der Mitteilung der Schadenfreiheitsklasse noch nicht berücksichtigt wurde. Die Vorversicherung hat also dem neuen Versicherer die SF Klasse 4 bestätigt und zusätzlich mitgeteilt, dass noch ein Schadenfall aus dem Jahr 2019 für die Ermittlung der Schadenfreiheitsklasse zu berücksichtigen ist. Ihre neue Versicherung hat dann nach Kenntnis von der Auskunft des Vorversicherers den Schaden aus 2019 berücksichtigt und die entsprechende Rückstufung in der SF-Klasse vorgenommen.
Die neue Versicherung ist nach den Versicherungsbedingungen berechtigt, diesen Schaden zu berücksichtigen bzw. in Ihren Berechnungen zu übernehmen. Das Vorgehen ist also nicht zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Doering