Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Vater hat das Auto dem Sohn geschenkt, mithin ist dieser Eigentümer geworden. Zunächst muss er schriftlich (persönliche Übergabe unter Zeugen oder per Einschreiben) die Herausgabe der Papiere fordern und den Verkauf untersagen. Sollte das Auto trotzdem verkauft werden, macht sich der Verkäufer schadensersatzpflichtig. Ggf. käme eine einstweilige Verfügung in Betracht, wenn trotz Aufforderung die Gegenseite nicht antwortet.
Der Sohn sollte sich die Schenkung schriftlich geben lassen und die Annahme quittieren.
Ggf. Schalten Die kurzfristig einen Anwalt ein - ich wäre ab 31.7. erreichbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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