Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
1.
Hat sich hier die Werkstatt zu weit aus
dem Fenster gelehnt?
Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten und hängt davon ab, wie sie die Erklärung der Werkstatt als durchschnittlicher Teilnehmer am Wirtschaftsleben die Erklärung verstehen konnten und durften, also ob Sie die Erklärung dahingehend verstehen durften, dass die Werkstatt sozusagen eine "Garantieerklärung" übernommen hat.
Man wird vorliegend einen bösen der Werkstatt vermutlich ausschließen - jedenfalls aber nicht nachweisen - können, also dass sie wider besseres Wissen die Erklärung abgegeben hat.
Die Werkstatt wird - wenn Sie Erklärungen einer Versicherung weitergibt - sich regelmäßig als "Bote" dieser Erklärung - gleichsam als Überbringer - verstehen.
Der Werkstattbesucher wird regelmäßig nicht davon ausgehen, dass die Werkstatt dann, wenn die Versicherung unverhofft doch nicht zahlt, für die Angelegenheit aufkommt.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Werkstatt etwa oberflächlich oder sorglos bei der Versicherung nachgefragt hat. Dann sähe die Angelegenheit für Sie sehr günstig aus und die Werkstatt müsste für Ihren Nachteil aufkommen. Dies ist aber vermutlich sehr schwer nachzuweisen.
2.
Vergleich und seine etwaige Quote?
Die Quote eines Vergleiches richtet sich nach den Chancen, den Streit in einem Prozess vor Gericht zu gewinnen. Sind die Chancen 50:50, trifft man sich regelmäßig in der Mitte.
In Ihrem Fall müssen Sie bedenken, dass die Beweislage für die Werkstatt günstiger ist als für Sie. Die Werkstatt hat schriftlich, dass sie zahlen müssen. Ihre Einwendungen sind nach Ihren Informationen deutlich schwerer zu belegen.
Sie fragen weiter nach Erfahrungswerten: danach sind Werskstätten bzw. deren Personal in Prozessen häufig "zu allem" bereit.
Wegen vorstehender Gesichtspunkte sehe ich Ihre Chancen deutlich unter 50 %.
Wenn Sie aber 30 % erzielen wollen, fangen Sie in Ihren Verhandlungen weitaus höher an. Wer mit 30 % anfängt, wird diese in Verhandlungen idR nicht erzielen. Beginnen Sie mit z.B. 60 %, wäre 30 % für die Gegenseite ja noch ein "Gewinn".
In diesem Sinne viel Glück.
Sollte die Werkstatt zu keinem Zugeständnis bereit sein, überlegen Sie sich wegen vorgenannter Umstände ernsthaft, den Betrag notfalls zu zahlen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tarneden
Rechtsanwalt
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