Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

KFZ Garantie

17. Februar 2006 10:45 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem Problem handelt es sich um eine von der KFZ Garantie abgelehnten Übernahme von Kosten.
Folgender Fall:
Mein Fahrzeug BMW 520i Touring wurde gebraucht bei einem BMW Händler gekauft.Dieser gab auch eine Garantie eines Drittanbieters für dieses Fahrzeug.Nun war die Servopumpe defekt und ich gab das Auto bei einem anderen BMW Händler zur Reparatur ab , mit der Maßgabe das Fahrzeug nur zu reparieren, wenn die Kostenübernahmezusage durch den Garantiegeber gegeben wurde.Kosten 400 Euro. Dies geschah mündlich . Jetzt 3 Tagen nach Fertigstellung lehnt der Garantiegeber ab, mit der Begründung das Fahrzeug hätte die letzte Pflege und Wartung nicht bei dem BMW Händler bekommen bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe. Die letzte Pflege und Wartung wurde durch ATU nach den BMW Richtlinien durchgeführt.Aber ATU würde nicht zu den von Ihnen anerkannten Werkstätten zählen.
Nun die Frage.
Darf die Garantie die Kostenübernahme ablehnen?
MfG

17. Februar 2006 | 11:03

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,



zunächst müssen Sie beachten, dass Sie einen driekten Anspruch gegen die Garantieversicherung nur dann herleiten können, wenn es einen Direktvertrag mit der Versicherung gegeben hat.


Ohne Einsicht in den Vertrag würde ich derzeit vermuten, dass dieses nicht der Fall ist, da die meisten Verträge darauf ausgelegt sind, dass DER HÄNDLER Rückgriff nehmen kann.


Ist dieses der Fall, werden Sie KEINEN DIREKTANSPRUCH gegen die Garantieversicherung gelten machen können ( vergl.: LG Oldenburg, 9 S 97/05, nicht veröffentlicht), da Schulnder der Garantie der Händler, nicht der Versicherer ist (und Sie folglich Ansprüche ggfs. gegen den Händler geltend machen müssen); faxen Sie uns doch einmal den Vertrag und die Bedingungen zu.


Denn auf die Bedingungen wird es weiter ganz entscheidend ankommen. Sofern dort ausgeführt worden ist (was ich einmal vermute), dass die Wartungsintervalle nur durch einen autorisierten BMW-Vertragshändler durchzuführen sind, ist dieses nicht zu beanstanden und führt dann zu einem Ausschluss der Garantie.


Hier sollten Sie schlimmstensfalls aber daran denken, dass neben der Garantie noch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer (Händler) bestehen können, was dann gesondert geprüft werden muss, da es den Umfang der Frage sprengen würde, zumal dazu alle notwendigen Informationen fehlen.


Fazit: Ist in den Bedingungen eine entsprechende Klausel enthalten, wird der Versicherer hier die Leistungen ablehnen können.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER