Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
zu 1.
Sie sollte ein Schengenvisum beantragen. Diese wird für maximal 90 Tage erteilt. Es muss bei der dortigen Deutschen Botschaft beantragt werden. Das Formular erhalten Sie auf der Webseite der Botschaft.
Sinnvollerweise müssten Sie für die Frau eine sog. Verpflichtungserklärung abgeben, dies bei Ihrer Ausländerbehörde. Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie dort, es geht aber vor allem um Ihre Bonität. Darüber hinaus müsste die Frau die Gründe vortragen und nachweisen, weshalb angenommen werden kann, dass sie vor Ablauf des Visums Europa verlassen wird. Eine Reiseversicherung muss auch nachgewiesen werden, Sie haben aber in dem Sinne nichts vorzulegen.
zu 2.
Es ist notwendig entweder ein Visum zum Ehegattennachzug oder ein sog. Heiratsvisum. Im ersten Fall haben Sie die Frau vor Einreise geheiratet, im zweiten reist die Frau ein, um hier zu heiraten und anschließend zu verbleiben.
Wenn Sie die Frau in D heiraten wollen, dann müssten Sie beim zuständigen Standesamt sich beraten lassen, welche Unterlagen Ihre Verlobte dann nach D schicken sollte. es wird in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis aus der Heimat sowie Unterlagen zu Vorehen vorzulegen sein. Die Frau muss Ihnen Vollmacht erteilen fü die Anmeldung derfEh.
Für das Visum muss die Frau Deutschkenntnisse Niveau A1 nachweisen.
Ihre Ausländerbehörde wird sie nach Antrag bei der Botschaft vorladen und Unterlagen von Ihnen verlangen.
Zu empfehlen ist eine eingehende Beratung vor Antragstellung, ich stehe gerne hierfür zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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E-Mail:
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Hallo Herr Grueneberg,
vielen Dank für die schnell erfolgte Antwort.
Leider gingen Sie nicht auf all meine Fragen ein bzw
ein paar Antworten sind nicht so ganz verständlich aus meiner Sichtweise, deshalb möchte ich Sie erneut fragen:
zwecks besucher visa:
- mir ist nicht ganz klar wer jetzt wo dieses Visum beantragen muss,
wenn mich meine freundin besuchen will dann habe ich es so
verstanden dass sie in Kingston jamaica zur deutschen botschaft
gehen und das visa beantragen muss ( ich in dland muss nur die
verpflichtungserklärung und die versicherung für sie
abschliessen) richtig ?
- ist es schwer solch ein visum zu bekommen ( nur für besuch, gibt es was zu beachten) ?
zwecks heirat:
- was ist sinnvoller heirat im ausland oder deutschland (was ist unkomplizierter wenn man die dame nach dland dauerhaft bringen will)
- gibt es irgendwelche tricks um das prozedere zu verkürzen bzw vereinfachen (was sind die kosten ca)?
Bitte beantworten Sie mir diese Fragen ausführlich, das Thema ist sehr wichtig für mich....
Ansonsten danke schon mal im Voraus
grüsse
- mir ist nicht ganz klar wer jetzt wo dieses Visum beantragen muss, wenn mich meine freundin besuchen will dann habe ich es so
verstanden dass sie in Kingston jamaica zur deutschen botschaft
gehen und das visa beantragen muss ( ich in dland muss nur die
verpflichtungserklärung und die versicherung für sie
abschliessen) richtig ?
Korrekt
- ist es schwer solch ein visum zu bekommen ( nur für besuch, gibt es was zu beachten) ?
Wenn die Voraussetzung vorliegen, dann hat Ihre Freundin Anspruch darauf, unter dem Hintergrund ist es nicht so kompliziert.
zwecks heirat:
- was ist sinnvoller heirat im ausland oder deutschland (was ist unkomplizierter wenn man die dame nach dland dauerhaft bringen will)
Ihre Frage geht über die Fragestellung hinaus. Es bedarf einer Einzelfallprüfung.-
- gibt es irgendwelche tricks um das prozedere zu verkürzen bzw vereinfachen (was sind die kosten ca)?
Wie ich erläutert habe, die beste Vorgehensweise ist einen Vertreter zu beauftragen, damit zunächst die Voraussetzungen konkret geprüft werden und anschließend eine Vertretung im Rahmen des Visumverfahrens erfolgt.
Tricks gibt es nicht, sondern der Antrag muss richtig vorbereitet werden.
Kosten einer Beauftragung meiner Kanzlei für eine solche Tätigkeit bitte ggf. per Email erfragen
MfG
Grueneberg