Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber den Tätern, das ist davon völlig unabhängig.
Es kann sein, dass in der Strafverhandlung das Verfahren nach §154 StPO
eingestellt wurde, da die Gesamtstrafe auch ohne Ihre Tat hoch ist. Hierzu wäre eine Akteneinsichtnahme sinnvoll, die Ihr Anwalt einholen könnte.
Gerne helfen wir bei der Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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