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Ist eine Strafrechtliche Aufrechnung mit einem anderen Fall möglich?

| 14. September 2015 18:21 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

§154 StPO

Durch ein Gaunerpärchen wurden zwei Barbeträge, einmal 11.000€ und einmal 10.000€ mittels Urkundenfälschung gestohlen. Unser Anwalt behauptet nun, dass das Gericht geurteilt hat, das dieses strafrechtliche Vergehen durch die Verurteilung in einer zu uns nicht bezogenen Strafsache mit abgeurteilt worden wäre und wir ohne weitere Ansprüche leer ausgehen würden. Das klinkt so unglaublich unwirklich und meine Frage wäre, gibt es derartige Urteile in der Rechtsprechung?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich haben Sie einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber den Tätern, das ist davon völlig unabhängig.
Es kann sein, dass in der Strafverhandlung das Verfahren nach §154 StPO eingestellt wurde, da die Gesamtstrafe auch ohne Ihre Tat hoch ist. Hierzu wäre eine Akteneinsichtnahme sinnvoll, die Ihr Anwalt einholen könnte.

Gerne helfen wir bei der Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 16. September 2015 | 21:28

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Stellungnahme vom Anwalt:

Vielen Dank!