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Ist eine Klage wegen falscher KFZ- Rep. und unnötigen Kosten erfolgreich möglich ?

31. Juli 2011 13:41 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe im April meinen VW- Passat wegen weissem Qualm aus dem Auspuff zur Reparatur bei Stopp&Go gebracht. Diagnose: defekte Zylinderkopfdichtung.
Die Reparatur dauerte gut 2 Wochen, ein günstiger Ersatzwagen wurde mir zur Verfügung gestellt.
Bei Abholung wurde mir "mein defekter Zylinderkopf" gezeigt und der für mich nicht siichtbare Fehler erörtert. Den alten Zylinderkopf habe ich nicht übernommen.
Der Mangel war sichtbar behoben. Kosten 3.611,63 €.
Nach einer Woche tritt der gleiche Mangel wieder auf. Weisser Qualm aus dem Auspuff. Der Wagen wurde sofort wieder zu Stopp&GO zur Nachbesserung gebracht.
Nach 14 Tagen konnte ich den Wagen als repariert erneut kostenfrei übernehmen. Der mir zur Verfügung gestellte Ersatzwagen war auch kostenfrei.
Der Werkstattmeister hat mir erörtet dass sie die gleiche Reparaturen wie beim 1. mal durchgeführt haben und der Wagen nach intensiever Probefahrt in Ordnung ist. Nach der Auskunft der Meisters, sollte der weisse Qualm erneut auftreten, müßte der Motor auseinander genommen werden oder auch getauscht.
Nach einer weiteren Woche wird der Mangel erneut deutlich sichtbar, eigentlich noch intensiver. Darauf hin habe ich mit dem Werkstttmeister von Stpp&GO erneut telefoniert und ihm mitgeteilt, dass dieser weisse Qualm erneut aus dem Auspuff kommt, ich aber eine andere Werkstatt diesbezüglich aufsuche. Mit dem Wagen war ich dann in einer VW- Werkstatt. Diese hat nach meien Schilderungen der bisherigen Reparaturen den Wagen untersucht und den Fehler in der Abgaskühlung diagnostiziert. Die Reparatur war binnen 2 Tagen abgeschlossen und hat mich nochmals 479,36 € gekostet. Der Wagen läuft seit dieser Reparatur ohne weissen Qualm. Ich glaube im nachhinnein, das der Zylinderkopf gar nicht defekt war. Nur beweisen kann ich das nicht. Lohnt es sich eine Klage gegen Stpp&Go wegen falsch Reparatur und unnötigen Kosten erfolgreich durchzuführen?

31. Juli 2011 | 15:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.

Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung auf Rückzahlung der Reparaturkosten müssten Sie nach einem Urteil des BGH (Urteil vom 09.03.2011, Az. VIII ZR 266/09 ) nicht beweisen, dass die Reparatur durch Stopp & Go überflüssig war, sondern die Werkstatt, also Stopp & Go müsste die Ordnungsmäßigkeit bzw. die Erforderlichkeit des Ausstauschens des Zylinderkopfes zur Behebung des Mangels, nämlich Austritt weissen Qualm aus dem Auspuff, darlegen und beweisen. Es reicht nach dem BGH aus, wenn von Ihrer Seite aus dargelegt wird, was Sie auch können, dass nach dem Austausch des Zylinderkopfes und nach entsprechender Nachbesserung durch Stopp & GO, der PKW unter den selben „Mangelsymptomen" litt wie vor der der Reparatur durch Stopp & Go.
Wenn die VW – Werkstatt die Ursache des austretenden weißen Qualms aus dem Auspuff als einen Fehler in der Abgaskühlung diagnostizierte und dieser Mangel alsdann nach dem Abstellung des Fehlers in der Abgaskühlung nicht mehr auftrat, dann wird mit großer Wahrscheinlichkeit der Ausstausch des Zylinderkopfes unnötig und damit nicht erforderlich gewesen sein. In einem Prozess auf Erstattung der unnötig aufgewandten Kosten wird diese Frage letztlich ein Sachverständigengutachten entscheiden, wobei Ihre Erfolgsaussichten sicher nicht schlecht sind.

Bei Bedarf würde ich Ihnen gerne insoweit anwaltlich weiterhelfen.

Selbstverständlich stehe ich im Übrigen bei Unklarheit im Rahmen der Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


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