Sehr geehrter Ratsuchender,
ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie nach Ihrer Schilderung keinen rechtlichen Anspruch auf das Sparbuch haben.
Eine Schenkung scheitert vorliegend daran, da es sich nach Ihrer Schilderung "nur" um ein Schenkungsversprechen handelt, da Ihnen das Sparbuch damals nicht überschrieben wurde. Ein Schenkungsversprechen hätte allerdings notariell beurkundet werden müssen, anderenfalls ist es unwirksam.
Ich kann Ihnen daher nur Raten, dass Sparbuch an den Betreuer heraus zu geben. Anderenfalls könnten sich unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen für Sie ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
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