Sehr geehrter Ratsuchender,
vorab möchte Ihnen mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft keine Pflicht hat mitzuteilen, ob gegen Sie ermittelt wird.
Sie können versuchen eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Dazu benötigen Sie auch keinen Anwalt. Sie müssten nur Ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben und um Mitteilung bitten. Mehr geben Sie nicht an.
Diese Anfrage kann auch durch einen Anwalt erfolgen.
Aber zunächst ist nicht sicher, ob Sie eine Auskunft erhalten. Zum anderen haben Sie hier mehrfach die Antworten erhalten, dass Sie sich keine Sorgen machen brauchen.
Darauf sollten Sie vertrauen und nicht von sich aus in irgendeiner Weise tätig werden.
Eine Akteneinsicht kann nicht beantragt werden, da es aller Voraussicht nach auch gar kein Verfahren gibt. Nur die Auskunft, ob ein Verfahren anhängig ist, kann erbeten werden.
Schließen Sie mit der Angelegenheit ab; Sie werden sich keine Gedanken machen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
erst einmal vielen Dank für ihre schnelle und umfangreiche Antwort und ihre beruhigenden Worte. Ich bin mir auch relativ sicher, dass es nichts zu befürchten gibt, allerdings regt sich in mir immer wieder ein kleiner Restzweifel (wahrscheinlich auch eher aus einer irrationalen Angst heraus, aber das wäre ein anderes Thema)
Dürfte ich trotzdem bei Ihnen anfragen, ob sie eine solche Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft übernehmen könnten? Das würde mein Gewissen noch einmal beruhigen, selbst wenn dabei auch nichts weiteres herauskommt. Falls das möglich ist, würde ich gerne dann per Mail mit Ihnen in dieser Angelegenheit in Kontakt treten, sofern Sie sich der Angelegenheit annehmen möchten. Schreiben Sie mir gerne, ob das möglich für Sie wäre.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und vielen Dank für Ihre Geduld!
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne können Sie sich mit mir in Verbindung setzen.
Ich kann Ihnen dann auch die Kosten mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle