Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ist Akteneinsicht bzw. eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft einfach so möglich?

| 28. November 2024 12:34 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


14:08

Sehr geehrte Anwälte,

ich bin Ihnen hier die letzten Wochen mit verschiedenen Anfragen bereits sehr auf die Nerven gegangen, das bitte ich zu entschuldigen.

Ich hätte noch eine letzte Bitte an Sie. Meine Fragen zielten hauptsächlich in den letzten Wochen auf die Nutzung von legalen Pornoseiten ab, welche aber ggf. auch illegale Inhalte beinhalteten konnten. Mir wurde geschrieben, dass es rein rechtlich gesehen, selbst nach der Meldung entsprechender Seiten, es sehr wahrscheinlich nichts zu befürchten gibt.

Da man aber immer wieder von selbst großen Seiten hört, die möglichweise auch illegale Inhalte beinhalten, wollte ich mich einmal für all diese Fälle absichern.

Ist es daher möglich zu erfahren, sei es per Akteneinsicht, oder durch eine direkte Anfrage, ob gegen mich derzeit ein Verfahren in dieser Hinsicht läuft?

Ich bin mir der Tatsache bewusst, das dies eher unwahrscheinlich sein sollte, möchte aber trotzdem so restliche Zweifel ausräumen.

Meine Frage daher: Kann ich Sie, als Anwälte, überhaupt um so eine Anfrage zur Akteneinsicht oder bei der Staatsanwaltschaft bitten, und falls ja, könnten Sie dies übernehmen? Nur damit ich mit diesem Thema meinen Frieden schließen kann.

Ich bedanke mich und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!

28. November 2024 | 13:11

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vorab möchte Ihnen mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft keine Pflicht hat mitzuteilen, ob gegen Sie ermittelt wird.

Sie können versuchen eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Dazu benötigen Sie auch keinen Anwalt. Sie müssten nur Ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben und um Mitteilung bitten. Mehr geben Sie nicht an.

Diese Anfrage kann auch durch einen Anwalt erfolgen.

Aber zunächst ist nicht sicher, ob Sie eine Auskunft erhalten. Zum anderen haben Sie hier mehrfach die Antworten erhalten, dass Sie sich keine Sorgen machen brauchen.

Darauf sollten Sie vertrauen und nicht von sich aus in irgendeiner Weise tätig werden.

Eine Akteneinsicht kann nicht beantragt werden, da es aller Voraussicht nach auch gar kein Verfahren gibt. Nur die Auskunft, ob ein Verfahren anhängig ist, kann erbeten werden.

Schließen Sie mit der Angelegenheit ab; Sie werden sich keine Gedanken machen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 28. November 2024 | 14:06

Sehr geehrte Frau True-Bohle,

erst einmal vielen Dank für ihre schnelle und umfangreiche Antwort und ihre beruhigenden Worte. Ich bin mir auch relativ sicher, dass es nichts zu befürchten gibt, allerdings regt sich in mir immer wieder ein kleiner Restzweifel (wahrscheinlich auch eher aus einer irrationalen Angst heraus, aber das wäre ein anderes Thema)

Dürfte ich trotzdem bei Ihnen anfragen, ob sie eine solche Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft übernehmen könnten? Das würde mein Gewissen noch einmal beruhigen, selbst wenn dabei auch nichts weiteres herauskommt. Falls das möglich ist, würde ich gerne dann per Mail mit Ihnen in dieser Angelegenheit in Kontakt treten, sofern Sie sich der Angelegenheit annehmen möchten. Schreiben Sie mir gerne, ob das möglich für Sie wäre.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und vielen Dank für Ihre Geduld!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. November 2024 | 14:08

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne können Sie sich mit mir in Verbindung setzen.

Ich kann Ihnen dann auch die Kosten mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 30. November 2024 | 09:48

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 30. November 2024
5/5,0

ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht