Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Internet Ticket Kauf

5. Juni 2006 17:35 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Hallo,

ich habe eine Frage.
Ich habe heute Tickets für die Fußball-WM über das Optionsticketprogramm zugeteilt bekommen, und zwar für das gleiche Spiel, wie ich zuvor bei einem Internet Anbieter für das gleiche Spiel Tickets gekauft hatte. Der Kauf liegt 4 Tage zurück - das Geld wurde am Letzten Freitag überwiesen. Nun wollte ich fragen, ob ich vom Kauf der Ticket, bei dem Internetanbieter zurücktreten kann? Es sind Karten von Sponsoren, die er in dessen Auftrag verkauft.


Folgendes zum Rücktritt steht in seinen AGB´s:

6.

Die Buchung der Eintrittskarten und die damit verbundenen Kartenbestellungen sind verbindlich. Stornierung und Umtausch sind leider nicht möglich. Ist im Ausnahmefall Storno möglich ,( der Ausnahmefall wird und kann nur von der XXXXX GmbH festgelegt werden.) erheben wir eine Stornogebühr von 20%.



Bitte um Hilfe!!
danke




Sehr geehrter Fragestller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Nach den AGBs haben Sie kein Rücktrittsrecht, es sei denn Sie können sich mit der GmbH über eine Stornierung einigen.

Möglicherweise haben Sie jedoch ein Widerrufsrecht, wenn die Tickets nicht namensgebunden sind und zur Rückgabe geeignet sind.
Und zwar besteht bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312b f. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein Widerrufsrecht.
Fernabsatzverträge sind nach § 312b BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Auch Internetkäufe gehören zu den Fernabsatzverträgen, wenn sie zwischen einem Unternehmer und einen Verbraucher abgeschlossen werden.

Der Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Eine GmbH ist eine juritische Person.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen können Sie den Vertrag widerrufen. Eine genaue Prüfung kann i.R. der von Ihnen gemachten Angaben und eines nur 15,- Euro Betrages nicht erfolgen.

Ein Widerrufsschreiben bedarf keiner Begründung, muss aber in Textform oder durch Rücksendung der Sache erfolgen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen,
mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürogemeinschaft
ScholzKieppe

FRAGESTELLER 25. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER