Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie müssten zunächst klären, ob Ihr Ex-Partner wirklich mails von potentiellen Arbeitgebern gelöscht hat. Dies müsste eventuell bei den möglichen Arbeitgebern geprüft werden. Den Nachweis könnte man wohl führen, wenn es einen technischen Beweis gibt. Sie können grundsätzlich Strafanzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft könnte auch die technischen Untersuchungen veranlassen, allerdings halte ich dies nicht für wahrscheinlich. Es ist leider unklar ob Sie wirklich einen Schaden erlitten haben, denn dafür müssten Sie nachweisen können, dass ein Arbeitgeber Sie wirklich eingestellt hätte und das dies nun nicht mehr möglich ist.
Es kommt aber eine Strafbarkeit nach § 202 a StGB
in Betracht. Problem wird die Beweisführung sein. Gerade bei Taten nach einer Beziehung stellt die Staatsanwaltschaft derartige Verfahren häufig ein. Dennoch sollten Sie Anzeige erstatten, wenn es eine Chance gibt, die Vorwürfe zu beweisen.
Daneben könnten Sie auch zivilrechtlich gegen die Expartner vorgehen. Aber auch hier müsste man natürlich den Beweis führen können. Ich rate zu einer Anzeige, damit eine Reaktion erfolgt und weil allein die Einleitung eines Verfahrens eventuell Ihren Exfreund abschreckt.
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