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Internet Abo kündigen

6. Februar 2023 17:16 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


20:10

Guten Tag,

ich habe im Juni letzten Jahres über das Internet ein Abo (1 Jahr) abgeschlossen.
In einer Verkaufsmail des Anbieters stand folgendes: "PS: Um 23 Uhr stellen wir den Verkauf ein. Danach konzentrieren wir uns voll auf die Unterstützung unserer Kunden." Aufgrund dessen entschied ich mich kurzfristig für den Kauf. Der Verkauf wurde jedoch nicht eingestellt und das Angebot ist heute noch verfügbar.

Kann ich den Vertrag aufgrund dessen vorzeitig kündigen? Wenn ja, auf welchen rechtlichen Hintergrund kann ich mich berufen?

Vielen Dank.

6. Februar 2023 | 17:45

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

man kann immer versuchen, Verträge über die §§ 123 ff. BGB einen Vertragsschluss binnen der Frist des § 124 BGB anzufechten.

Dafür müssen Sie aber beweisen, dass die Täuschung kausal ( = ursächlich ) für den Abschluss des Vertrages war.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 6. Februar 2023 | 17:53

Guten Tag Herr Saeger,

vielen Dank für die Antwort. Die o.g. Mail mit der Frist erhielt ich am Tag der Bestellung um 18:00 Uhr. Um 22:23 Uhr habe ich dann bestellt. Das ist mit Mailverkehr belegbar. Wäre das Beweis genug?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Februar 2023 | 20:10

Sehr geehrter Fragensteller,

es ist halt schon die Frage, ob dies nicht eher ein unlauterer Werbetrick im Sinne des Unlauteren Wettbewerbsgesetzes ist statt einer arglistigen Täuschung, die auch Kausal für den Vertraggschluss war.

Ich sehe eine erfolgreiche Abmahnung durch die Wettbewerber als eine Anfechtung. Es ist schon schwierig nachzuweisen, dass der "Druck" der Befristung des Angebots kausal für den Vertragsschluss gewesen ist.

MfG RA Saeger

ANTWORT VON

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