meine Vermieterin hat mir einen Termin vorgegeben von rund einer Woche in der Handwerker / Maler in meiner Wohnung schimmel entfernen und Streichen. Der Zugang zur Wohnung für die Handwerker soll innerhalb dieser Woche sichergestellt sein.
Dies betrifft 1 von 2 Zimmern sowie auch das Bad / Klo. Nur das Schlafzimmer ist nicht enthalten. Die Bewohnbarkeit / Nutzung der Wohnung wird in dieser Woche vermutlich stark eingeschränkt oder nicht möglich sein.
1) Kann die Vermieterin einfach so einen Termin setzen und unabgestimmt darauf bestehen ? Kann ich diesen verweigern?
2) welche Rechte habe ich hinsichtlich der Einschränkungen ?
Anbei auch die Mail von ihr dazu "Anonymisiert"
"(…) am 15.03.2024 fand die Besichtigung in deiner Wohnung mit dem Maler statt, um die notwendigen Arbeiten aufzunehmen.
Sicherlich ist es auch in deinem Sinne, vorrangig die Schimmelbeseitigung an allen Fenstern vorzunehmen, um mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden. In diesem Zusammenhang werden auch die Risse in der Badwand behoben.
Daher möchte ich die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen.
Die Arbeiten beginnen am 2. April 2024, ab um 7Uhr in der Früh und werden vsl. die Woche andauern.
In diesem Zeitraum ist der Zugang zur Wohnung auch im Falle deiner Abwesenheit zu gewährleisten. Damit die erforderlichen Arbeiten ausgeführt werden können, bitte ich in den Wohnräumen die Bereiche vor den Fenstern und im Bad zu beräumen.
Meine Unterstützung möchte ich dir hiermit anbieten und danke dir vorab für dein Vertrauen und Mitwirken. Falls du nicht anwesend sein kannst, übernehme ich auch die Beaufsichtigung der Maler.
Ich bitte dich um eine kurze Bestätigung und stehe dir für Abstimmungen zur Verfügung."
Sehr geehrter Fragesteller,
ihre Fragen möchte ich gerne wie folgt beantworten:
1) Kann die Vermieterin einfach so einen Termin setzen und unabgestimmt darauf bestehen ? Kann ich diesen verweigern?
Zwar müssen sie die Arbeiten dulden und können deren Ausführung nicht verweigern, jedoch kann der Vermieter nicht einseitig den Beginn der Maßnahme festlegen, ohne dies mit ihnen abzusprechen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn es sich um Notfälle handelt, deren Behebung nicht weiter herausgeschoben werden kann.
Basierend hierauf könnten sie dem Vermieter mitteilen, dass die an dem von ihm bestimmten Termin nicht können und auf die Absprache eines neuen bestehen.
2) welche Rechte habe ich hinsichtlich der Einschränkungen ?
In Bezug auf ihre Rechte ist zunächst zu sagen, dass die anschließenden Reinigungskosten durch den Vermieter zu übernehmen sind, sofern sich nicht anderes aus dem Vertrag entnehmen lässt.
Da eine Vielzahl der Räume nach ihren Angaben nicht oder nur beschränkt nutzbar ist, könnten sie für den entsprechenden Zeitraum eine Mietminderung geltend machen, wobei der genaue Umfang dessen mangels Kenntnis des Mietvertrages als auch der genauen räumlichen Gegebenheiten im Rahmen dieses Portals nicht bestimmt werden kann.