vor einiger Zeit habe ich ein Sachverständigengutachten erstellen lassen (Kostenpunkt 150 EUR), da meine Wohnung nicht die vertraglich vereinbarten m² hat. Das Gutachten habe ich meinem Vermieter zur Verfügung gestellt (nebst Mietrückzahlungsforderung). Ich habe in der Zwischenzeit gekündigt und der Grundriss aus diesem (meinem) Gutachten taucht jetzt im Internet bei diversen Immobiliensuchmaschinen auf, eingestellt von dem (vom Vermieter) beauftragten Makler.
Ist das erlaubt? Ich habe ja immerhin die Kosten hierfür getragen!
Das Gutachten ist gemäß § 2 Absatz 1 Nr.7
Urheberrechtsgesetz ein geschütztes Werk.
Dementsprechend liegen die Nutzungsrechte bei dem Ersteller des Werkes, also dem Gutachter. Ihnen wurde durch die Beauftragung des Gutachters ein Nutzungsrecht an seinem Werk eingeräumt. Damit ist jedoch kein Ausschließlichkeitsrecht gegeben.
Wenn also ein Dritter das Werk veröffentlicht oder vervielfältigt, können die Rechte des Gitachters als Urheber betroffen sein.
Ihnen steht diesbezüglich jedoch kein Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch zu, es sei denn, bei Vertragsschluss wäre vereinbart worden, dass alle Rechte an dem Gutachten ausschließlich auf Sie übergehen sollen.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen dennoch eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.