Hallo und guten Abend!
Mein Mann und ich sind insolvent; das Verfahren läuft noch, und
der Schlußtermin hat noch nicht stattgefunden.
Ist es möglich, daß wir für unsere fast zwei Jahre alte Tochter
ein Sparbuch eröffnen und dort etwas für sie sparen? Wenn ja,
in welcher Höhe? Hat das Vormundschaftsgericht den Daumen drauf?
Kann man auch einen kleinen Spar- oder Bausparvertrag abschließen, in den die vermögenswirksamen Leistungen des
Arbeitgebers fließen und man selbst noch monatlich etwas mit
einzahlt?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode können Sie mit dem Ihnen zur Verfügung stehenden Pfändungsfreibetrag nach Belieben verfahren. Insoweit können Sie hieraus auch ansparen.
Im Falle des Insolvenzverfahrens sollten Sie allerdings auch nachweisen können, dass es sich dabei um Gelder aus dem Pfändungsfreibetrag handelt und den Verwalter /Treuhänder im Vorfeld informieren, damit keine Irritationen hinsichtlich der Herkunft des Geldes aufkommt und Ihnen nicht die Verfahrensstundung oder gar die Restschuldbefreiung versagt wird.
Gleiches gilt für den Baussparvertrag und das Sparkonto für Ihre Tochter.
Auch hier rate ich den Verwalter zu informieren. Das Vormundschaftsgericht sehe ich bei einer persönlichen Insolvenz nicht tangiert.
Ich hoffe Ihnen einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen zur Verfügung.