Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Für die Ltd. gilt auch das deutsches Insolvenzrecht. Danach ist für die Beantragung der Insolvenz das örtliche Amtsgericht zuständig. Geregelt ist die Zuständigkeit in Art. 3 der EUInsVO, wonach sich diese nach dem Schwerpunkt der hauptsächlichen Interessen der Ltd. ergibt. Zwar gilt zunächst die Vermutung, dass der Gründungsort, die Zuständigkeit des Gerichtes bestimmt. Diese Vermutung ist widerlegbar, so dass bei einer Ltd. die ihre Hauptverwaltung und den Verwaltungssitz in Deutschland hat, sich die Zuständigkeit des deutschen Insolvenzgerichtes (Amtsgericht) ergibt.
Eine in England gegründete Ltd. ist auch in Deutschland insolvenzfähig. Somit müssen Sie, soweit die Ltd. die Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllt, einen Insolvenzantrag bei dem zuständigen deutschen Amtsgericht stellen, in der Regel, dass Gericht bei dem die Ltd. bzw. deren Zweigniederlassung ins Handelsregister eingetragen wurde.
Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, erhalten Sie in der Regel von dem Gericht einen Antragsbogen, in dem Sie weitere Auskünfte zur wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft angeben müssen und dies durch Beifügung von vertragliche Unterlagen, aktuelle BWA´s, Bilanzen belegen müssen.
Die Haftung der Gesellschafter orientiert sich nicht nach dem Recht der Kapitalgesellschaften mit entsprechender Haftungsbeschränkung. Die Haftung der Gesellschafter bestimmt sich vielmehr nach dem Recht der Personengesellschaften (GbR). Insoweit haften Sie für die Verbindlichkeiten der Ltd. auch privat.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Gibt es eine möglichkeit dieses Kostengünstig für mich zu machen und trotzde die Sicherheit zu haben das ich das rechtlich richtig mache. 1500 € finde ich ziemlich viel gibt es irgendwelche Vereine oder ähnliches die sowas machen also Regelinsolvenz für die Ltd. sowie für mich privat. Die Caritas oder Schuldnerberatung machen diese Verfahren nicht bzw. die Schuldnerberatung mit Termin in ca 2 Jahren
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine kostengünstige Möglichkeit der Insolvenzanmeldung, bzw. die Durchführung des obligatorischen außergerichtlichen Einigungsversuches für die Privatinsolvenz, wird durch die Schuldnerbeartungen angeboten. Andere Einrichtungen sind mir nicht bekannt.
Hinsichtlich der Insolvenzanmeldung für die Ltd. können Sie dies anhand der vom Gericht zur Verfügung gestellten Antragsbögen selber vornehmen. Zudem empfehle ich, daß Sie sich ein weiteres Angebot eines Kollegen einholen. Eine andere Möglichkeit hier ohne entsprechende Gegenleistung eine rechtsichere Insolvenzanmeldung zu erhalten sehe ich nicht.
Mit besten Grüßen
RA Schröter