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Informationspflicht des BR an Belegschaft / Mitsprache / Handeln

22. April 2015 21:18 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Unser mittelständiges Unternehmen (GmbH) wurde von den Gesellschaftern veräußert. Der neue Gesellschafter gibt der Firma nur eine Überlebenschance, wenn Einsparungen von der Belegschaft mitgetragen werden. Unser 9köpfiger Betriebsrat und insbesondere der BRV sind für Ihre starrköpfige Haltung bekannt. Eine bestimmte Gruppe gewerblicher AN findet diese "Blockadehaltung" auch gut. Ein großer Teil der Belegschaft kann dieser Haltung allerdings nichts mehr abgewinnen. Zwei progressive AN haben den BR auch schon deswegen verlassen.

Jetzt steht die Zukunft der Firma auf dem Spiel. Der Gesellschafter hat ein Einsparpaket vorgeschlagen und möchte darüber verhandeln. Ein mir gut bekanntes GL Mitglied hat mit jetzt im Vertrauen mitgeteilt, dass der BR jüngst sämtliche Einsparungen abgelehnt hat und diesbezüglich keine Verhandlungsbereitschaft bestünde. Der Gesellschafter prüfe nun einen Betriebsübergang in eine andere Firma bzw. eine Auslagerung von Betriebsteilen oder ähnliches, um die Firma wirtschaftlich zu machen.

Da die Belegschaft keinerlei Informationen vom BR erhält, gibt es auch keinerlei Reaktionen aus der Belegschaft. Der Verhandlungsstand und die Haltung des BR ist niemandem bekannt. Es weiß auch niemand, dass die gesamte Zukunft der Firma auf der Kippe steht.

Welche Möglichkeiten haben wir als Belegschaft hier zu intervenieren ? Welche Informationen oder gar Schriftstücke können wir vom BR abfordern ? Wie können wir als Belegschaft versuchen, die Firma zu retten ? Und auf welche rechtlichen Grundlagen müssten wir uns berufen.

Denn ich bin mir sicher, dass ein Großteil der Mitarbeiter sehr, sehr verhandlungsbereit sind, um "ihre" Firma zu retten. Und ich bin bereit Unterschriften zu sammeln und eine Allianz der Willigen zu schmieden, wenn es denn eine rechtliche Handhabe gibt.

22. April 2015 | 22:36

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:




Frage 1:
"Welche Möglichkeiten haben wir als Belegschaft hier zu intervenieren ?"



Solange offiziell nichts bekannt ist, sind ihre Möglichkeiten in dieser Frage beschränkt.

Zudem treffen die Betriebsratsmitglieder Geheimhaltungspflichten nach § 79 BetrVG , sodass es sicher nicht ungewöhnlich ist, dass die Entscheidungen öffentlich kommentiert werden.

Wenn dem Arbeitgeber daran gelegen ist, kann er die Dinge öffentlich machen. Umgekehrt funktioniert dies nicht ohne Weiteres.



Frage 2:
"Welche Informationen oder gar Schriftstücke können wir vom BR abfordern ?"

Siehe oben unter Frage 1, da es nach Ihrer Schilderung noch nichts gibt was offiziell zu verlautbaren ist.

Ansonsten wird man auf der nächsten Betriebsversammlung gem. § 43 BetrVG die Informationen über den Tätigkeitsbericht erhalten.



Frage 3:
"Wie können wir als Belegschaft versuchen, die Firma zu retten ?"


Dies wird sich dann zeigen, wenn die Veräußerungspläne öffentlich bekannt gemacht werden.





Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

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