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Information Immobilie

| 26. August 2015 13:01 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Silke Jacobi

Ich will mein Haus verkaufen, bin ich verpflichtet, die Interessenten darauf hinzuweisen, dass sich in ca. 2 Kilomenter Entfernung eine Motocross-Bahn befindet, von der gelegentlich Geräusche zu hören sind?
Die Bahn ist auf Google-Earth erkennbar.
Die Interessenten kommen alle auf Grund eines Onlineinserates.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Aufklärungspflichten des Verkäufers richten sich immer nach dem Einzelfall. Zu erwarten ist jedoch, dass der Verkäufer wahrheitsgemäß über ihm bekannte Mängel und Einschränkungen der Immobilie aufklärt. Dazu gehören grds. auch nicht nur unwesentliche Lärmbelästigungen z. B. durch Werkstätten, Autobahnen, Tankstellen usw.

Aus Ihren Angaben lässt sich leider nicht eindeutig entnehmen, was gelegentlich bedeutet und wie erheblich die Geräuschbelästigungen sind.

Da eine Motocross-Bahn jedoch grds. eine erhebliche Lärmquelle darstellt und das Grundstück doch recht nahe dieser Lärmquelle liegt, würde ich Ihnen dringend raten, Kaufinteressenten über die mögliche Lärmentwicklung und -belastung auf dem Grundstück wahrheitsgemäß aufzuklären. Sie sollten angeben, wie häufig die Motocross-Bahn zu hören ist und wie sich die Geräuschbelastung auswirkt (z. B. hinsichtlich Nutzung des Gartens, in den Räumen bei verschlossenen Fenstern hörbar, zu welchen Tageszeiten sind die Geräusche hörbar usw.).

Weisen Sie offen und nachweisbar auf eine mögliche Lärmbelastung hin, sind Sie insoweit auf der sicheren Seite, als Ihnen später nicht vorgeworfen werden kann, Sie hätten einen Mangel oder eine Einschränkung in der Nutzbarkeit wissentlich verschwiegen. Kennen die Käufer die "Macken" des Grundstücks und entscheiden sich in dieser Kenntnis für den Kauf, haben sie die Lärmbelästigung akzeptiert und können deswegen später weder den Kaufpreis mindern oder Ersatzforderungen stellen.

Dass die Motocross-Bahn auf Google Earth zu erkennen ist, reicht nicht aus, um eine Hinweispflicht auszuschließen. Aus der Aufnahme lässt sich zwar u. U. die Nähe des Grundstücks zu der Bahn erkennen, nicht aber die tatsächlichen Auswirkungen wie Lärmbelästigungen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin





Bewertung des Fragestellers 31. August 2015 | 13:07

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