Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Immobilienmaklerin verkauft über Ihre Chefin Ihr eigenes Haus

27. Mai 2019 23:27 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind über eine Online-Immobilienplatform auf ein Haus gestossen, dass uns sehr gefallen hat.
Am nächsten Tag riefen wir die Maklerin an und vereinbarten gleich einen Besichtigungstermin. Die Maklerin nahm sich eine Stunde Zeit für uns und erzählte uns einiges über das Haus aber gab uns wenige Infos über die Verkäufer.

Über Bekannte und eigenen Recherchen sind wir darauf aufmerksam geworden, dass die Verkäuferin selbst Immobilienmaklerin ist und das Haus über Ihre Chefin verkauft (Sie wird als Mitarbeiterin auf der Homepage des Maklerbüros erwähnt), mit einer Maklergebühr in Höhe von 4,76%. Nochmals zusammengefasst, die Besitzerin ist Immobilienmaklerin und angestellt bei dem Maklerbüro das Ihr Haus verkauft.

Unser Anliegen bezieht sich darauf ob dies überhaupt rechtlich/gesetzlich in Ordnung ist. Der Kaufpreis des Hauses beläuft sich auf knapp einer halben Million Euro, die Maklergebühr auf fast 25.000 Euro.

Könnten wir hier aufgrund der vorliegenden Fakten und Informationen etwas am Preis/Maklergebühr machen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Beste Grüsse

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

da eine Verflechtung des Maklerbüros mit der Verkäuferin vorliegt, ist die (ungeschriebene) Voraussetzung für die Entstehung des Maklerprovisionsanspruchs „Zustandekommen des Hauptvertrages mit einem Dritten nicht erfüllt.

Sie sollten die Maklerprovision daher nicht bezahlen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER