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Immobilienkauf - Nachbar bittet mit Aushang um Kontaktaufnahme des pot. Käufers

24. Januar 2020 17:54 |
Preis: 57,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich wohne in einem sehr hellhörigen Reihenmittelhaus mit zwei Kindern und meiner Frau. Wir haben das Reihenhaus vor drei Jahren gekauft und Kernsaniert. Jetzt möchte der direkte Nachbar (Single) sein Reihenhaus verkaufen und hat dafür über einen Makler eine Anzeige auf Immoscout24 veröffentlicht (ohne Straße und Hausnummer). Ich habe das Objekt sofort erkannt, da auch ein Teil unserer Hausseite auf den veröffentlichten Fotos abgebildet ist. Da die Reihenhäuser wirklich sehr hellhörig (man hört jeden Schritt auf der Nachbartreppe, lautes Rufen ist klar zu verstehen, …) sind und wir diesen Sachverhalt gerne einem potentiellen Käufer mitteilen wollen, haben wir einen Zettel in unsere Tür gehängt. Die Hellhörigkeit führt aktuell auch zu einigen Konflikten mit dem jetzigen Eigentümer. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen auf die bauliche Situation aufmerksam zu machen und das im Vorfeld mit einem neuen Eigentümer zu besprechen. In einem möglichen Gespräch würde ich natürlich keine Unwahrheiten über den Zustand der Immobilie erzählen. Ich möchte ja auf keinen Fall einen Verkauf verhindern sondern Klarheit verschaffen.
Der Zettel hat exakt folgenden Inhalt:
Liebe Kaufinteressenten (Straße und Hausnummer), bitte kontaktieren Sie uns, als zukünftige Nachbarn, vor Kauf der Immobilie! Mit freundlichen Grüßen
Familie xyz
Telefonnummer 0123 1234567

Jetzt hat mir der Nachbar, am Telefon, mit einer Anzeige gedroht, wenn ich den Zettel nicht sofort entferne. Zudem hat der Makler mich versucht einzuschüchtern, indem er mir am Telefon das aufhängen untersagt hat und ebenfalls mit einer Anzeige gedroht hat wenn der Zettel nicht in einer Stunde entfernt wird.
Wie ist hier die Rechtslage? Verletzte ich irgendwelche Gesetze? Muss ich mit einer Anzeige oder Klage (Schadensersatz, …) rechnen? Müsste der Text umformuliert werden damit ich mein Ziel weiter verfolgen kann? Wenn ja, wie?
Vielen Dank.

24. Januar 2020 | 18:27

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ich sehe hier keine Rechtsverletzung und aufgrund der Formulierung auch keinen Unterlassungsanspruch Ihnen gegenüber, sofern Sie nicht vorhaben den Nachbarn zu diffamieren oder die Unwahrheit sagen, um diesen zu schädigen. Sofern der Zettel daher auf Ihrem Grundstück hängt, ist das kein Problem.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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