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Immobilie vererben Kettenschenkung

| 4. Juni 2025 12:18 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meinem Sohn vor kurzem 50% einer Immobilie vererbt, sodass der Erbschaftssteuer-Freibetrag (400.000,-€) für ihn damit ausgeschöpft ist.

Ich überlege, meiner Ehefrau ebenfalls einen Anteil einer (anderen) Immobilie zu überschreiben.
Diese würde dann (nach Wartezeit von etwa 1 Jahr) diesen Anteil ebenfalls an meinen Sohn überschreiben.

Geplant ist, ihm dadurch 2 * 400.000,-€ Anteile zu schenken (1x durch Vater, 1x durch Mutter).

Haben wir dadurch die Möglichkeit, ihm dadurch 2 * 400.000,-€ Freibetrag zu gewähren, oder sind die 400.000,-€ mit der ersten Schenkung für ihn damit 'erledigt', d.h. Schenkungen in Bezug auf den steuerfreien Erbanteil sind doppelt nicht möglich?

4. Juni 2025 | 12:42

Antwort

von


(718)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist personenbezogen, dies bedeutet, dass Ihr Sohn den Freibetrag 2x ausschöpfen kann, wenn er Schenkungen von verschiedenen Personen bekommt, im Fall der Eltern, von der Mutter und vom Vater.

Die von Ihnen geplante "Kettenschenkung" ist möglich, allerdings dürfen Sie im Schenkungsvertrag an die Mutter keine Verpflichtung zur Schenkung an den Sohn aufnehmen, da das Finanzamt sonst die Kettenschenkung nicht berücksichtigt und eine Schenkung an den Sohn annimmt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 5. Juni 2025 | 12:41

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. Juni 2025
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