Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist personenbezogen, dies bedeutet, dass Ihr Sohn den Freibetrag 2x ausschöpfen kann, wenn er Schenkungen von verschiedenen Personen bekommt, im Fall der Eltern, von der Mutter und vom Vater.
Die von Ihnen geplante "Kettenschenkung" ist möglich, allerdings dürfen Sie im Schenkungsvertrag an die Mutter keine Verpflichtung zur Schenkung an den Sohn aufnehmen, da das Finanzamt sonst die Kettenschenkung nicht berücksichtigt und eine Schenkung an den Sohn annimmt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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