Sehr geehrter Fragesteller,
1.
Ihre Eltern können zusammen mit allen Kindern einen Erbvertrag schließen in dem Ihnen die Immobilie übertragen wird und Sie auf etwaige Erbansprüche inkl. Pflichtteilsansprüche verzichten.
Ihre Geschwister verzichten in dem Vertrag auf Ausgleichs- oder Pflichtteilsansprüche bezüglich der übertragenden Immobilie.
2.
Ihren Eltern kann ein Wohnrecht eingeräumt werden. Da dem Wohnrecht ein in Geld ausdrückbarer Wert zugrunde liegt, kann dieses durch Schenkung oder Verkauf übertragen werden. D.h. Ihre Eltern könnten sich auch im Erbvertrag verpflichten, dass im Falle ihres Auszuges aus dem Haus, das Wohnrecht als Schenkung an Sie zurück übertragen wird.
Ein solcher Erbvertrag muss vor einem Notar geschlossen werden; § 2276 BGB
. Dieser kann Sie auch hinsichtlich der Formulierung beraten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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Diese Antwort ist vom 02.09.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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