Sehr geehrte Fragenstellerin,
ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Zu Ihrer ersten Frage, wie es sich rechtlich verhält dass Sie den Kaufvertrag mit den Käufern abgeschlossen haben, obwohl der Hund Ihrem Ehemann gehört, ist zunächst zu sagen, dass Sie hier mit Vertretungsmacht gehandelt haben, die, da Sie Eheleute sind, selbst dann gilt, wenn Sie diese Vertretung nicht offen gelegt haben. Insoweit ist der Kaufvertrag rechtlich gesehen dennoch mit Ihrem Mann zustande gekommen.
Ihre zweite Frage gestaltet sich schon viel schwieriger, denn sich von einem wirksamen Kaufvertrag zu lösen ist nicht ohne Weiteres so einfach möglich.
Da Sie davon sprechen ein ungutes Gefühl hinsichtlich der Übernahme des Welpen durch die neuen Eigentümer zu haben, könnte man an eine sog. Störung der Geschäftsgrundlage oder an eine Anfechtung des Vertrages denken, soweit hier einerseits( zumindest schlüssig) vorausgesetzt wurde, dass der Hund ordentlich und pfleglich behandelt wird und es vor allem konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass dem nicht so ist. Die bloße Tatsache, dass Ihnen bisher keine Bilder zugeschickt wurden, spricht allein noch nicht dafür, dass das Tier nicht sachgerecht behandelt oder gar misshandelt wird.
Insoweit müssten Sie in Erfahrung bringen, wie die tatsächlichen Umstände hinsichtlich des Welpen sind und sich dann ggf. nochmals mit mir in Verbindung setzen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe ich Ihnen jederzeit und gern für kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen,
Ihr
Alexander Stephens
Ich danke ihnen ersteinmal für die ausführliche Antwort.
Also wenn ich das richtig verstehe ,haben wir keine Chance den Welpen wieder zubekommen?Die Neuen Besitzer melden sich auch nicht mehr weder auf Post ,E-mail oder Telefonisch...
Ich möchte versuchen wenn möglich(weiß nicht in wie fern ich da Chancen habe)unseren Hund zurück zu holen!Bitte geben sie mir einen Rat was ich am besten tun sollte.
Und ob ich überhaupt eine Chance habe die kleine wiederzubekommen?
Vielen Dank
Liebe Fragenstellerin,
wie gesagt, es gestaltet sich schwierig, sich von einem Kaufvertrag zu lösen. Hierzu müssen schon gravierende Umstände vorliegen. Solche Umstände lägen möglicher Weise vor, wenn der Hund nicht ausreichend gepflegt, schlecht behandelt oder gar misshandlt würde. Hierfür sind Sie allerdings beweispflichtig.
Eine andere Möglichkeit wäre, den Käufern einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Wenn Sie möchten, können Sie mich gerne im Wege der Direktanfrage mandatieren, den Käufern ein solches Angebot zu unterbreiten.
Ansonsten können Sie sich gerne nochmals an mich wenden, sollten weitere Fragen offen sein.
Herzliche Grüße,
Ihr
Alexander Stephens