Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

IHK Prüfung

31. Juli 2008 17:18 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich Juni 2008 habe ich meine Prüfung zur Veranstaltungskauffrau vor der IHK abgelegt. Die schriftlichen sind auch alle gut gelaufen und ich habe in allen dreien eine gute 2 erhalten. Bei der mündlichen Prüfung jedoch habe ich mich unfair behandelt gefühlt, da ich die Fragen viel zu schwer fande (auch im vergleich zu anderen Prüflingen). Meine Berufsschule habe ich mit der Note 1,0 abgeschlossen und durch eine schlechte Note in der mündlichen ist meine Endnote nun die Note 3.Bei der IHK habe ich schon einen Widerspruch eingelegt, der jedoch abgelehnt wurde. Nun bleibt mir nichts anderes überig als zu Klagen daher ist meine Frage ob übehaupt Chancen bestehen eine Nachprüfung zu machen?Immerhin saßen 4 Leute in der Prüfungskommision gegen die ich mich durchsetzen muss oder?Andererseits fände ich es alleine durch die Notenabweichung nur fair eine Nachprüfung zu machen.

Vielen Dank für eine realistische Einschätzung!

31. Juli 2008 | 21:20

Antwort

von


(36)
Angerstr. 32
94344 Wiesenfelden
Tel: 09966/7793004
Web: https://www.domsz.de
E-Mail:

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

zunächst vielen Dank, dass Sie Ihre Frage auf dieser Plattform zur Beantwortung eingestellt haben.
Vorab möchte ich Sie darüber informieren, dass eine Beantwortung der Frage im Hinblick auf
die Höhe des von Ihnen getätigten Einsatzes erfolgt und lediglich eine erste rechtliche Information darstellen kann. Die Konsultierung eines Rechtsanwaltes vor Ort kann hierdurch nicht ersetzt werden. Das Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsinformationen kann zu völlig anderen rechtlichen Ergebnissen führen.

Nun zu Ihrer Frage:

Zunächst möchte ich Ihnen einige grundsätzliche Dinge zu einer Prüfungsanfechtung an die Hand geben:

Mit einer Prüfungsanfechtung können zwei unterschiedliche Ziele verfolgt werden:
1. Bessere Bewertung der Prüfung
2. Wiederholung der Prüfung

zu 1) diese Variante käme nur in Frage, wenn nachweislich korrekte Antworten als falsch bewertet wurden und sich daher bei korrekter Bewertung eine bessere Note ergeben würde.

zu 2)diese Variante kommt dann in Frage, wenn die Prüfung an sich nicht korrekt abgelaufen ist, z.B. wenn nicht alle Prüflinge unter den gleichen Prüfbedingungen geprüft werden ( dies ergibt sich z.B. aus der Prüfungsordnung der IHK bzw. der Ausbildungsordnung zum Veranstaltungskaufmann/-frau). Ein möglicher Verstoß wäre z.B. gegeben, wenn bei einem Prüfling im Gegensatz zu den anderen die Prüfungszeit deutlich überschritten wird, wenn er z.B. vom Prüfer persönlich angegriffen oder beleidigt wird, wenn die Anzahl der Prüfer nicht eingehalten wird oder wenn ihm Fragen gestellt werden, die außerhalb des Prüfungskataloges liegen, oder wenn z.B. kein Prüfungsprotokoll angefertigt wurde.

In § 21 Abs. 3 Nr. 4 der Ausbildungsordnung zum Veranstaltungskaufmann ist der Inhalt der mündlichen Prüfung (Fachgespräch) geregelt. Vor allem ist hier auch dargelegt, aus welchen Gebieten die Fragen kommen dürfen. Wie Sie selbst sehen, sind die Prüfungsbereiche nicht gerade eng gefasst. Solange sich die Prüfer im Bereich dieser Thematiken mit Ihren Fragen halten, dürfte eine Prüfungsanfechtung allein aufgrund Ihrer Ansicht nach zu schwieriger Fragen wenig erfolgreich sein. Außerdem ist der Begriff "schwierig" relativ bzw. subjektiv. Was für den einen leicht ist, kann für einen anderen schwierig sein und umgekehrt.

Ohne vorherige Einsichtnahme in das Prüfungsprotokoll ist eine realistische Einschätzung ohnehin problematisch.

Aber nochmals: wenn sonst keine formellen Fehler oder sonstige Verstöße vorliegen, sehe ich nur aufgrund der Schwierigkeit der Fragen keine reellen Chancen erfolgreich gegen die Prüfung vorzugehen.

§ 21 Abschlussprüfung
(...)
(3)
4. Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben insbesondere aus den Gebieten
a) Leistungsangebot und Verkauf,
b) Vertragsauswahl und -gestaltung,
c) kundenorientierte Kommunikation und Präsentation
bearbeiten. Für die Vorbereitung ist ein Zeitraum von höchstens 15 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Fachgespräch sein. Hierbei ist der be-triebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten, Sachverhalte analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln sowie Gespräche systematisch und situationsbezogen vorbereiten und führen kann. Das Fachgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.

Bei Nachfragen können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.


Mit freundlichen Grüßen


Thomas Domsz
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. August 2008 | 15:33

Sehr geehrter Herr Domsz,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ist denn nirgends geregelt, dass man bei starker Notenabweichung auf eine Nachprüfung bestehen kann?Außerdem finde ich es unfair, dass zwei verschieden Prüfungsausschüsse (bei uns wurden 2 Prüflinge parallel geprüft) unterschiedlich bewerten bzw. unterschiedliche Schweregrade an den Tag legen. Es kann doch nicht sein, dass man sich damit abfinden muss und sozusagen "Pech" hatte, weil man in den anderen Prüfungsauschuss kam.Nach dem ersten Teil (Präsentation) wurde mir auch von einem Prüfer gesagt, dass er diese gut strukturiert fande dann dennoch eine 4 finde ich einfach merkwürdig zumal es nicht so war, dass ich keinerlei Fragen beantworten konnte.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

Liebe Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. August 2008 | 22:02

Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Es ist leider explizit nicht gesetzlich geregelt, dass man bei starker Notenabweichung auf eine Nachprüfung bestehen kann. Schwierig ist natürlich zu sagen, ob unfair oder mit unterschiedlichen Maßstäben benotet wurde, wenn nicht jedem Prüfling die selben Fragen gestellt wurden, da man hierbei keinen Vergleichsansatz hat. Es ist leider auch so, dass man keinen Anspruch darauf hat, einen bestimmten Prüfer oder eine bestimmte Prüfungskommission zu bekommen. Bei Prüfungen spielt somit tatsächlich "Pech" oder "Glück" eine gewisse Rolle. Wenn Ihnen ein Prüfer gesagt hat, dass er den Präsentationsteil gut fand, dann ist eben wieder das Problem, wie sich dieser Prüfer durchsetzen kann mit seiner Ansicht, wenn z.B. die anderen Prüfer eine andere Meinung haben.

Wenn Sie Fragen richtig beantwortet haben, so kann es natürlich auch sein, dass die Fragen unterschiedlich gewichtet wurden und diejenigen, die Sie vielleicht nicht so gut beantworten konnten, mehr ins Gewicht fielen.

Man müsste zunächst Einblick in das Prüfungsprotokoll nehmen, um sagen zu können, ob hier etwas schief gelaufen ist.

Nachfühlen kann ich es Ihnen ganz bestimmt, wenn Sie sauer und enttäuscht sind. Es ist einfach so richtig besch..., wenn man für etwas gelernt hat und gut vorbereitet war und bekommt dann ich sag mal "etwas seltsame" Prüfer.

Was stand denn eigentlich in der Begründung des Widerspruchs, weshalb dieser zurück gewiesen wurde?

Wenn Sie wollen, schaue ich mir den Widerspruchsbescheid unverbindlich einmal an. Faxen Sie ihn mir doch einfach zu: 0941/30787682

Sollten Sie kein Fax haben, dann können Sie ihn mir auch gerne gescannt per E-Mail schicken: rechtsanwalt@domsz.de

Trotzdem Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Domsz
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(36)

Angerstr. 32
94344 Wiesenfelden
Tel: 09966/7793004
Web: https://www.domsz.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Mietrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Zivilrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER