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IAB Photovoltaik - Wann steuerlicher Anschaffungszeitpunkt?

| 29. September 2024 09:15 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe für 2024 einen IAB gebildet, weil ich meine Abfindung, die ich im September 2024 erhalten habe, steuerlich optimieren möchte. Dieser IAB muss in 2024 liegen.

Jetzt möchte ich in ein PV Projekt investieren, was möglicherweise dieses Jahr noch DC-seitig fertig gestellt wird.
Diese Anlage beabsichtige ich als Asset Deal in mein Einzelunternehmen zu kaufen und durch einen Dienstleister betreiben zu lassen. Eine Anzahlung wäre im Oktober i.H.v. 40% fällig.

Es liegen alle Genehmigungen etc. vor.
Baubeginn Oktober 2024
DC-seitige Fertigstellung Dezember 2024
AC-seitige Fertigstellung April 2025-->Netzanschluss

Die letzte Zahlung ist eigentlich an die DC-seitige Fertigstellung geknüpft, mit deren Zahlung das Eigentum an mich übergehen würde. Jetzt kann ich meines Wissens nach einen IAB nur für das Jahr VOR der Anschaffung bilden.

Was muss ich tun, damit ich meinen IAB für 2024 nicht gefährde und der Anschaffungszeitpunkt in 2025 liegt?
Genügt es, dass der Verkäufer die letzte Rechnung (Abschlusszahlung) erst im Jahr 2025 ausstellt?
Oder genügt es, wenn ich die letzte Rechnung erst in 2025 bezahle?


Vielen Dank für eine Beantwortung meiner Frage

Mit freundlichen Grüßen

30. September 2024 | 11:13

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

Um den Investitionsabzugsbetrag (IAB) für 2024 nicht zu gefährden, ist es entscheidend, dass der Anschaffungszeitpunkt der Photovoltaikanlage in das Jahr 2025 fällt.

Nach § 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ist das Jahr der Anschaffung das Jahr der Lieferung, was bedeutet, dass der Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich ist.

In Ihrem Fall ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums entscheidend. Dieser erfolgt in der Regel mit der letzten Zahlung, die an die DC-seitige Fertigstellung geknüpft ist. Um den Anschaffungszeitpunkt in das Jahr 2025 zu verlegen, sollten Sie sicherstellen, dass:


1.

Die letzte Zahlung:

Diese sollte erst im Jahr 2025 erfolgen. Es genügt nicht, die Rechnung erst 2025 zu erhalten, wenn die Zahlung bereits 2024 erfolgt.

2.

Vertragliche Regelungen:

Stellen Sie sicher, dass im Vertrag klar geregelt ist, dass das wirtschaftliche Eigentum erst mit der letzten Zahlung übergeht.

3.

Rechnungsstellung:

Es wäre hilfreich, wenn die letzte Rechnung ebenfalls erst 2025 ausgestellt wird, um den Zeitpunkt der Zahlung und damit den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums klar zu dokumentieren.


II.

Durch diese Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass der Anschaffungszeitpunkt in 2025 liegt und der IAB für 2024 nicht gefährdet wird.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 2. Oktober 2024 | 07:24

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