Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
Um den Investitionsabzugsbetrag (IAB) für 2024 nicht zu gefährden, ist es entscheidend, dass der Anschaffungszeitpunkt der Photovoltaikanlage in das Jahr 2025 fällt.
Nach § 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ist das Jahr der Anschaffung das Jahr der Lieferung, was bedeutet, dass der Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich ist.
In Ihrem Fall ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums entscheidend. Dieser erfolgt in der Regel mit der letzten Zahlung, die an die DC-seitige Fertigstellung geknüpft ist. Um den Anschaffungszeitpunkt in das Jahr 2025 zu verlegen, sollten Sie sicherstellen, dass:
1.
Die letzte Zahlung:
Diese sollte erst im Jahr 2025 erfolgen. Es genügt nicht, die Rechnung erst 2025 zu erhalten, wenn die Zahlung bereits 2024 erfolgt.
2.
Vertragliche Regelungen:
Stellen Sie sicher, dass im Vertrag klar geregelt ist, dass das wirtschaftliche Eigentum erst mit der letzten Zahlung übergeht.
3.
Rechnungsstellung:
Es wäre hilfreich, wenn die letzte Rechnung ebenfalls erst 2025 ausgestellt wird, um den Zeitpunkt der Zahlung und damit den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums klar zu dokumentieren.
II.
Durch diese Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass der Anschaffungszeitpunkt in 2025 liegt und der IAB für 2024 nicht gefährdet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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