Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Hundehaltung und böser Nachbar

3. September 2011 15:21 |
Preis: 54€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Joschko

Wir haben einen Hund. Wenn wir beide mal weg sind kann es vorkommen, dass der Hund bellt (mitunter jault), weil er uns vermisst. Unser Nachbar hat uns schon des öfteren darauf aufmerksam gemacht. Jetzt hat er uns gedroht!
1. Frage: Was kann der Nachbar gegen uns und das Hundegebell rechtlich ausrichten?

Unser Nachbar ist schon in Rente und hat einen Porsche-Oldtimer in seiner Garage. Sehr häufig bastelt er an diesem Auto herum, was natürlich auch Krach verurscht. Die Garage ist eine Grenzgarage zu unserem Grunstück.

2. Frage: Darf der Nachbar überhaupt eine Autogarage zweckentfremdet als KFZ-Werkstatt verwenden? Unseres Wissens nach hat die Garage auch keine Ölabscheidevorrichtung.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Zu 1. Frage: Was kann der Nachbar gegen uns und das Hundegebell rechtlich ausrichten?

Sofern es sich nur um gelegentliches Hundegebell handelt, wird der Nachbar hiergegen nicht weiter ausrichten können. Denn dieses gilt nach der Rechtsprechung noch als gemeinverträglich und wird deshalb als von der Nachbarschaft hinnehmbar angesehen, da die Hundehaltung bereits dem Grunde nach mit einem gewissen Maß an Geräuschen verbunden ist, welche jedermann aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses in Kauf zu nehmen hat Allerdings darf das Hundgebell nicht die örtlichen Lärmimmissionswerte überschreiten oder während der Zeiten der Mittags- oder Nachtruhe permanent auftreten. Hierzu verlangt die Rechtsprechung von den Besitzern, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit nicht infolge des Gebells die Benutzung des benachbarten Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird. Nur in dem zweitgenanten Fall könnte sich also der Nachbar folglich gegen das Hundgebell im Rahmen einer Unterlassungsklage zur Wehr setzen.

Zu 2. Frage: Darf der Nachbar überhaupt eine Autogarage zweckentfremdet als KFZ-Werkstatt verwenden? Unseres Wissens nach hat die Garage auch keine Ölabscheidevorrichtung.

Wenn das von Ihnen bewohnte Gebiet im zugrunde liegenden Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, wäre die Nutzung der Garage als Werkstatt nicht zulässig. In diesem Fall können Sie das zuständige Ordnungsamt oder auch die Polizei informieren, welche dann hiergegen einschreiten müssen. Es werden dann sicherlich auch der Brandschutz und etwaige von der Werkstatt ausgehende negative Umwelteinflüsse zu überprüfen sein. Die Behörden sind dann verpflichtet, die Nutzung der Garage in der von Ihnen geschilderten Form als Werkstatt zu untersagen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch ein schönes Wochenende und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER