Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Am einfachsten ist es in der Tat, das zuständige Bauamt zu informieren. Eine zeitliche Grenze gibt es da nicht.
Allerdings können Garagen durchaus an die Grenze gesetzt werden, Abstandsflächen sind da nicht notwendig. Ihre Erfolgsaussichten sind somit leider nicht besonders gut.
Nein, eine Entschädigung können Sie leider nicht verlangen, selbst wenn das nachbarliche Bauvorhaben rechtswidrig ist.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
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