Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn die Garage ordnungsgemäß gebaut worden ist, alle Grenzabstände eingehalten und die Abdichtungen fachgerecht erledigt sind, liegt auf Ihrer Seite kein Verschulden, welches Sie zu Maßnahmen veranlassen müsste.
Die Feuchtigkeit ist sodann hinzunehmen und wenn es dann nur Ihren Nachbarn betrifft, hat er auch mit welchen Maßnahmen auch immer selbst Abhilfe zu schaffen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 06.04.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 (WhatsApp)
Web: http://www.anwalt-prime.de
E-Mail: