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Hund tot 3 Tage nach Kauf

16. Mai 2024 16:05 |
Preis: 30,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

im Grunde ist mir zwei Mal hintereinander das gleiche passiert.
Am 20.04.2024 habe ich einen Hund aus dem Tierschutz aus Rumänien adoptiert. Er hustete ziemlich stark, weswegen ich am 23.04. zum Tierarzt ging. Es wurde lediglich eine Erkältung diagnostiziert. Doch der Hund verstarb am 24.04.24 ganz plötzlich. Aus dem darauffolgenden pathologischen Bericht ging eine Lungenentzündung hervor.
Damit das nie wieder passiert (denn der Schock für uns aber vor allem für die Kinder war groß) entschied ich mich für einen Hund von einem Züchter. Am 05.05.24 holten wir zwei 10-Wochen alte Welpen von dem Züchter ab. Zwei Tage danach bekamen beide Durchfall und Erbrechen. Mittwoch ging ich zum TA. Erste Maßnahmen wurden getroffen. Donnerstag brachte ich einen davon in die Tierklinik wo er dann in der Nacht verstarb. Der Bruder ist noch bei uns, wird aber weiterhin therapiert. Die Tierärzte sagen dass, unter Berücksichtigung der Inkubationszeit, die Ansteckung noch beim Züchter erfolgt sein muss.
Die Welpen haben 3000€ zusammen gekostet, die Medizinische/Ärztliche Versorgung hat jetzt nochmal über 2000€ gekostet.
Der Hund vom Tierschutz kostete auch 450€, der Tierarzt etwas über 100€ und der pathologische Bericht über 300€.

Ich bin völlig am Ende. Finanziell und nervlich.

Besteht die Möglichkeit dass wir uns zumindest einen Teil der Gelder zurück holen können?

Mit freundlichen Grüßen
Dana Kitschukova

16. Mai 2024 | 19:12

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

Rechtlich sehe ich in beiden Fällen gute Chancen, zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen:

1.

Hund aus dem Tierschutz: Hier kommt ein Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels in Betracht. Wenn der Hund schon bei Übergabe an Sie an der Lungenentzündung litt, die dann zu seinem Tod führte, wäre das ein Mangel.

Der Verkäufer (Tierschutz) müsste dann die Tierarztkosten und ggf. auch den Kaufpreis erstatten. Allerdings müsste man anhand des pathologischen Berichts nachweisen, dass die Erkrankung schon bei Übergabe vorlag.

2.

Welpen vom Züchter: Auch hier liegt ein Mangel vor, wenn die Welpen schon beim Kauf krank waren.

Die Tierärzte gehen ja aufgrund der Inkubationszeit davon aus. Damit hätte der Züchter Ihnen kranke Tiere verkauft. Er müsste dann die Behandlungskosten und für den verstorbenen Welpen auch den Kaufpreis erstatten. Den Kaufpreis für den überlebenden Welpen müssten Sie bezahlen.


II.

Ich empfehle Ihnen, sich die Einschätzung der Tierärzte zur Inkubationszeit und dem wahrscheinlichen Ansteckungszeitpunkt schriftlich geben zu lassen. Damit sollten Sie sich dann an die Verkäufer (Tierschutz und Züchter) wenden und die Erstattung der Kosten verlangen.

Notfalls müsste man das gerichtlich durchsetzen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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