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Herrausgabe beschlagnahmter PC Hardware

21. Juli 2016 20:24 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Hallo!

Vorgeschichte:
Vor 32 Monaten wurde meine komplette PC Hardware von mir im Zuge eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt. Vor 4 Monaten endete das Verfahren mit einem Strafbefehl. Zudem hat das Gericht entschieden, dass verschlüsselte Datenträger (aufgrund des bloßen Verdacht hin, dass dort evtl. relevante Daten vorhanden sein könnten) eingezogen. Der Rest der Geräte sollte wieder herausgegeben werden.


Nun warte ich seit 4 Monaten (bzw. ca. 3 Monaten seit rechtskräftig werden des Strafbefehls) auf eine Herausgabe der nicht eingezogenen Hardware. Es wurden schon unzählige Telefonate und einige Briefe geschrieben, um die Herausgabe zu veranlassen. Einige CDs/DVDs konnte ich inzwischen abholen. Das meiste fehlt jedoch weiterhin.

Nun meine Fragen:
Darf die Hardware überhaupt für so einen langen Zeitraum (inzwischen 32 Monate) beschlagnahmt werden?
Darf die Staatsanwaltschaft über den Gerichtsbeschluss hinaus weitere Geräte einbehalten?
Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten, um nunmehr eine zügige Herausgabe zu erreichen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


Sehr geehrter Fragesteller,

nach Abschluss des Verfahrens beurteilt sich das Recht der Einziehung und Beshlagnahme nach dem Urteil, Beschluss oder sonstiger gerichtlicher Anordnung,

Eine überlange Dauer kann durchaus rechtswidrig sein; leider kenne ich hier weder Inhalt der Liste beschlagnahmter Gegenstände noch den Beschluss im Wortlaut. Diese überlassen Sie mir bitte per Email zur Einsicht.

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht mitspielt, sollte ein formloser Antrag an das Gericht zur sofortigen Herausgabe der erste Schritt sein, bei dem ich Ihnen gerne für den gebotenen Einsatz helfe. Ebenfalls würde ich ein kurzes Schreiben an die zuständige Stelle bei der StA für angemessen halten. Kontaktieren Sie mich kurz per Email.

Mit freundlichen Grüßen

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