gestern Abend ist die Heizung und Warmwasser ausgefallen. Die Therme steht bei unseren Vermietern mit im Haus - die sind auch betroffen teilweise. Unsere Vermieter haben uns heute morgen mitgeteilt, dass erst am Montag, also noch 5 Tage, erst jemand rauskommen kann. Sie wollen den Notdienst nicht rufen. Wir hätten die Möglichkeit unten mittels Ofen zu heizen, der bisher nie an war.... Aktuell liegen draußen die Termperaturen im Durchschnitt bei 5 Grad, aber die kommenden Tage soll es unter 0 gehen. Aktuell die Termperaturen in der Wohnungen liegen bei 10-15 Grad.
Unsere Fragen: Ab wann müssen die Vermieter jemanden rauskommen lassen zwecks Reperatur (Notdienst)? Was können wir jetzt machen? Mietminderung, wenn ja, wie viel?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einem kompletten Ausfall von Heizung und Warmwasser im Winter mit drohendem Frost muss der Vermieter schnellstmöglich für Abhilfe sorgen und wenn notwendig auch auf den Notdienst zurückgreifen. Auf eine Wartefrist von 5 Tagen brauchen Sie sich nicht einzulassen.
Fordern Sie den Vermieter nachweisbar auf, die Heizung unverzüglich reparieren zu lassen, setzen Sie dabei eine Frist bis morgen 12:00 Uhr. Kündigen Sie eine Mietminderung für jeden weiteren Tag des Komplettausfalls an. Diese Mietminderung kann bei Komplettausfall von Heizung und Warmwasser im Winter durchaus 50 % und mehr betragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.