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Heizkosten bei der Grundsicherung

29. Dezember 2020 09:09 |
Preis: 40,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Mein Sohn bekommt wegen seiner Behinderung Grundsicherung. In diesem Jahr stand bei der Übersicht das man die Heizkosten nicht mit anrechnen kann, weil mein Sohn 2019 diese nicht mit auf mein Konto überwiesen hat. Was sagt das Recht dazu. Willkür oder rechtens

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

aus Ihrer Frage schließe ich, dass Ihr Sohn bei Ihnen wohnt und Ihnen Miete zahlt, die vom Sozialamt übernommen wird.

Wenn Ihr Sohn Ihnen keine Heizkosten zahlt, können diese auch nicht übernommen werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 29. Dezember 2020 | 21:11

Sehr geehrter Herr Vasel,

8 Jahre wurde das nie beanstandet. Ich habe immer nur den Mietanteil abgebucht. Ja mein Sohn wohnt bei mir. Ich bin auch seine rechtliche Betreuerin.

Ich entnehme ihrem Worten, das ich wohl nichts machen kann.

Vielen Dank für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Dezember 2020 | 21:48

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Sie sollten gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und auf die bisherige Praxis hinweisen, außerdem darauf, dass die Heizkosten ja nun angefallen sind und es Ihnen als Betreuerin ein Leichtes gewesen wäre, auch eine Heizkostenvorauszahlung vom Konto Ihres Sohnes auf Ihr Konto zu überweisen.

Gern vertrete ich Sie bzw. Ihren Sohn im Widerspruchsverfahren. Ihr Sohn ist als Empfänger von Grundsicherung beratungshilfeberechtigt. Bitte setzen Sie sich ggf. mit mir per e-mail unter anwalt@ra-vasel.de in Verbindung!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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