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Heiratsverpflichtungen in Deutschland

| 3. Februar 2022 12:38 |
Preis: 53,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Eine Verpflichtungserklärung zugunsten eines sich in Deutschland aufhaltenden Ausländers gilt grundsätzlich für fünf Jahre. Die Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers ist unabhängig bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft ab 3 Jahren Ehe.

Guten Tag sehr geehrte Damen Herren,
Ich bin aus den USA und lebe in Deutschland, ich habe ein unbefristet Visum für Deutschland. Wenn ich jemanden aus dem Iran in Deutschland heiraten möchte, muss ich Verpflichtungen unterschreiben. Sie lebt hier nicht sie muss einem Visum aus Iran kriegen um hier hin zu fliegen von der Deutschen Botschaft.

Was passiert wenn wir uns scheiden, bin ich immer noch verantwortlich für ihre Lebenskosten wenn sie auf einmal nicht mehr zurückgehen will nach Iran? Was würde mir passieren, weil ich muss jetzt eine Verpflichtung Form unterschreiben das sagt das ich verpflichte ich bin für ihre Kosten. Wie lange würde ich so verpflichtet sein? Muss sie nach dem wir uns scheiden nach Hause fliegen oder darf sie hierbleiben?

Mit freundlichen Grüßen

3. Februar 2022 | 14:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Dauer der Verpflichtung soll sich vom Beginn bis zur Beendigung des Aufenthalts des Ausländers oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen anderen Aufenthaltszweck erstrecken.
D. h., dass etwa eine Arbeit als Arbeitnehmerin angenommen wird.
Die Verpflichtungserklärung gilt ansonsten grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

1.
die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder

2.
der Ausländer gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand.

Die Aufhebung der Lebensgemeinschaft tritt aber nicht erst mit der Scheidung, sondern schon mit der auf Dauer angelegten Trennung ein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 3. Februar 2022 | 21:07

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