Sehr geehrter Fragesteller,
Die Auffassung Ihres Nachbarn hat keine Grundlage. Ein »Gewohnheitsrecht«, nach dem Sie das Eindringen von Wurzeln vom Nachbargrundstück aus zu dulden hätten, gibt es nicht. Die Rechtslage ergibt sich vielmehr aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg (NRG).
Der Grundsatz lautet: »Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten« (§ 910 Abs. 1 Satz 1 BGB
). In § 24 NRG wird dieser Grundsatz für einige Fälle eingeschränkt, die allerdings hier nicht greifen (die Vorschrift trifft nur eine Sonderregelung für Baumwurzeln).
Das Vorhaben auf Ihrem Grundstück können Sie also unproblematisch durchführen. Ihr Nachbar hat kein Recht, auf der Unversehrtheit seiner Hecke zu bestehen. Wenn es bei der Vertiefung des Grundstücks nötig wird, können alle störenden Wurzeln, die über die Grenze eingedrungen sind, gekappt werden.
Der Vorsorge durch ein Schriftstück bedarf es nicht. Sie können aber den Nachbarn natürlich unverbindlich auf die geltende Rechtslage hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 25.04.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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