Hausverwaltervertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne mit meiner Familie seit 12 Jahren in einen Mehrfamilienhaus mit sieben Parteien in unserer Eigentumswohnung, die wir vor 18 Jahren gekauft haben und sechs Jahre davon vermietet hatten.
Ausser uns bewohnen dort noch drei Eigentümer selbst Ihre Wohnung, die übrigen drei Wohnungen sind vermietet.
Diese drei Eigentümer die ihre Wohnung selbst bewohnen waren von Beginn an eng befreundet, zwei davon waren 15 Jahre lang im Eigentümerbeirat und Hausmeister.
Sie bevormundeten zuerst unsere Mieter und später als wir dann dort wohnten auch uns, weshalb es immer wieder Streit gab. Die drei anderen Eigentümer die ihre Whg. vermietet haben interessieren sich so gut wie nicht um die Haus Angelegenheiten und kamen in den letzten Jahren auch nicht mehr zur Hausversammlung.
Vor zwei Jahren legte der 72 jährige HV, der nur eine Marionette dieser Clique war, seinen Posten nieder und wir mussten einen neuen Hausverwalter suchen. Ich hatte dabei drei seriöse Angebote von professionellen HV´en vorgelegt. Aber es wurde im Oktober 2010 mit 4 : 3 Stimmen der einzige andere Vorschlag der von dieser Clique kam, gewählt. Er wurde gewählt ohne das wir ihn kannten, denn eine persönliche Vorstellung der Kandidaten gab es vor dieser Wahl nicht.
Beim neuen HV handelt sich um eine Versicherungsvertreter, der nur nebenher anscheinend auch Hausverwaltungen macht, aber als solcher nicht einmal im Telefonbuch oder Internet zu finden ist und 15 km entfernt in einem anderen Ort lebt.
Als wir ihn im August 2011 bei seiner ersten WET-Versammlung, also nach über einem halben Jahr nach seinem Amtsantritt das erste mal sahen, bemerkten wir gleich, dass er, wie bereits sein Vorgänger nicht objektiv sondern parteiisch und hauptsächlich die Interessen dieser Clique vertrat. Da er mit diesen Leuten per Du war, sich die Zeche bei der Versammlung zahlen ließ und wie ich jetzt erfuhr, mit einer Person davon seit seiner Schulzeit eng befreundet ist, war mir klar warum dieser Herr zum neuen HV gewählt worden ist.
Als ich nach gut einem Jahr immer noch keine Kopie vom Verwaltervertrag bekommen hatte, schrieb ich Ihn im Januar 2012 an, damit er mir diese zukommen lässt. Ich erhielt aber keine Antwort und auch keine Kopie.
Auch auf die Mitteilung von Mängel an der Garage und andere Fragen in diesem Schreiben reagierte er nicht.
im Mai 2012 als ich wegen einer ganz anderen Sache einen Rechtanwalt aufsuchen musste, erzählte ich beiläufig dass mir der HV keine Kopie vom Vertrag zukommen lässt. Der RA bot sich an, den HV anzuschreiben und der Sache unter Fristsetzung von zwei Wochen mehr Nachdruck zu verleihen.
Leider konnte mir der RA nicht verbindlich sagen ob so ein Vertrag überhaupt Pflicht sein muss und welchen Rechtcharakter er hat, auch sonst war er nicht gut im Wohnungseigentumsrecht bewandert.
Erst 3 Tage nach Fristablauf hat der HV dann eine Vertragskopie an den RA geschickt.
Zu unserem Erstaunen war der Vertrag auf das Datum 28. Januar 2011 ausgestellt und von zwei Wohnungseigentümern aus dieser Clique unterschrieben worden. ich frage mich deshalb, was gab es denn für einen Grund uns der Vertrag solange, fast eineinhalb Jahr nach Vertragsunterzeichnung, vorzuenthalten, ich meine wir haben doch als gleichberechtigte Eigentümer auch ein Anrecht darauf, Kenntnis vom Vertragsinhalt zu erhalten.
Zur Vertragsdauer steht im Vertrag: "Die Bestellung erfolgt vorerst für die Dauer von 5 Jahren, also bis zum 31.12.2015." Gesetzlich sind ja nur 5 Jahre ohne Wiederwahl möglich.
Ferner fehlt im Vertrag auch der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Per Einschreiben habe ich dann vor sechs Wochen den HV zur Beantwortung von Fragen aufgefordert.
U. a. frage ich: warum er erst nach Aufforderung durch meinen RA eine Vertragskopie schickte, ob es einen Bestellungsbeschluss darüber gibt dass von der Wohngemeinschaft ausgerechnet diese beiden Personen Vertretungsberechtigt für die anderen WET sein sollen Anm.: Wir hatten seit Mai 2010, also ein halbes Jahr vor der Wahl des neuen HV, keinen Verwaltungsbeirat mehr.
Wer hat die lange Vertragslaufzeit von fünf Jahren für einen Verwalter, den wir gar nicht kennen, gebilligt.
Warum besteht seitens des Verwalters keine Haftpflichtversicherung.
Bis heute habe ich dazu keine Antwort erhalten ich habe ihn auch noch nie in der Wohnanlage gesehen.
Ich vermute fast, dass es bisher gar keinen Verwaltervertrag gab und erst nach der Forderung meines RA der Verwalter zusammen mit der Clique einen Vertrag ausgearbeitet und dann das Datum gefälscht und jetzt erst vorgelegt hat..
Meine Frage:
Ist dieser Vertrag überhaupt gültig und für mich, wenn er nur von zwei Eigentümern unterschrieben ist, die weder Beirat sind, noch sonst hier eine Funktion haben. Er hat bisher keinen Bestellungsbeschluss noch sonst ein Protokoll vorgelegt, dem zu entnehmen ist dass es ausreicht wenn nur diese beiden Personen den Vertrag unterschreiben
Sollte sich herausstellen dass das Datum der Vertragsunterzeichnung gefälscht ist, liegt hier dann auch so etwas Ähnliches wie bei einer Urkundenfälschung vor?
In dem Vertrag steht auch: " Spätestens bis zum Ende des sechsten Monats des neuen Kalenderjahres" erfolgt die Wohngeldabrechnung. Übermorgen haben wir bereits August und die Wohngeldabrechnung immer noch nicht erhalten, weshalb ich dieses Jahr auch keine Werbungskosten gem. § 35 EStG
beim Finanzamt einreichen konnte.
Kann ich die Zahlung des Verwalterhonorars und das bisher gezahlte Geld evtl. zurückfordern ( jährlich sind das 228.- € ) wenn nicht einmal der Vertragsinhalt bzgl. des Termins für die Hausgeldabrechnung eingehalten wird.
Ich und noch ein anderer, neuer Eigentümer der sich noch nicht auf die Seite der Clique geschlagen hat und sich bisher noch neutral verhält, wurden letztes Jahr zum Rechnungsprüfer gewählt. Bisher ist für die Hausgeldabrechnung 2011 noch keine Rechnungsprüfung erfolgt. Ohne diese Hausgeldabrechnung kann auch noch nicht die jährliche Hausversammlung, die früher immer spätestens im März abgehalten worden ist, stattfinden.
Ich wäre Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie mir zu dieser Sachlage eine Beratung und Tipps geben könnten, wie ich mich weiter verhalten soll.
Mit freundlichen Grüssen