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Hausüberschreibung (50/50 Teilung bisher) Scheidungsjahr läuft noch

19. Juni 2019 10:56 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Hallo,

meine Frau und ich leben seit letztem Jahr November in Trennung. Wir stehen jeder mit 50% im Grundbuch. Die Bank hat grünes Licht gegeben das ich die Finanzierung übernehmen kann alleine. Mir wurde von der Bank mitgeteilt das wenn Sie aus dem Grundbuch getsrichen wird, somit jeglichen Anspruch auf anteilige Auszahlung im Nachhinein verliert. Stimmt das? oder muss ich befürchten das Sie quasi schuldenfrei ist und ich im Nachhinein gezwungen bin dazu das Haus zu verkaufen um ihr ihren Anteil auszuzahlen? (Kredit läuft seit knapp 3 Jahren, ich hatte 10.000€ Eigenkapital, sie 0€, bisher wurden nur die Zinsen getilgt)

Einsatz editiert am 19.06.2019 11:21:00

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Mit der Umschreibung im Grundbuch werden Sie alleiniger Eigentümer. Ihre Frau verliert also die Eigentümerstellung.

Allerdings wird die Auseinandersetzung vom Zugewinn überlagert, wenn Sie nicht einen anderen Güterstand vereinbart haben. Sie sollten ggf. von einem Anwalt vor Ort überprüfen lassen, ob und ggf. in welcher Höhe Zugewinnausgleichsansprüche bestehen könnten. Hierüber sollte dann bei der Übertragung der Immobilie auch eine Vereinbarung getroffen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie jetzt die Immobilie übernehmen, Ihre Frau dann aber bei oder nach der Scheidung noch weitere Zahlungsansprüche stellt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

Rückfrage vom Fragesteller 19. Juni 2019 | 13:06

Danke Frau Holzapfel für die schnelle Rückmeldung.

Würde es ausreichen wenn ich mir von meiner "Noch-Frau" schriftlich und unterschrieben bestätigen lasse das sie auf sämtliche Ansprüche der Auszahlung (bisher gezahlter Leistungen/Abträge vom Kredit) verzichtet, quasi eine Verzichtserklärung oder müsse sowas auch von einem Notar festgehalten werden?

Bisher war der Stand das sie keinerlei Ansprüche stellen möchte, allerdings würde ich mich für die Zukunft halt gerne absichern.

Was genau ist mit Zugewinn gemeint? Mir wurde von der Bank gesagt das ich ihr gegenüber keinen "finanziellen Vorteil oder Gewinn" hätte da vom Haus quasi kaum etwas abbezahlt ist und sie im Gegensatz zu mir ja direkt schuldenfrei aus der Sache geht und ich deswegen mir keine Gedanken wegen einer "anteiligen Auszahlung" machen müsste.

Vielen Dank für ihre Unterstützung.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Juni 2019 | 13:13

Sehr geehrter Fragesteller,

beim Zugewinn wird errechnet, wer im Laufe der Ehe mehr Vermögen "angesammelt" hat. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen auszahlen. Ob einer von Ihnen eine Zugewinn erwirtschaftet hat, kann ich allein anhand Ihrer Schilderung nicht ermitteln.

Bis zur Rechtskraft der Scheidung kann eine solche Vereinbarung nicht privatschriftlich, sondern nur beim Notar wirksam getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel

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