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Hauskauf auf Rentenbaisis: Fr. zu Sterbetafel, Inflat.ausgl., Insolvenzab., Passung

| 16. September 2018 14:34 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Eltern 75 (Mutter) und 85 (Vater) ziehen in eine Altenwohnung nahe einer Pfelgereinrichtung.

Sie möchten gerne das derzeit von ihnen bewohnte Haus in der Familie erhalten. Zugleich bin ich als eines der beiden erbberechtigten Kinder (großer Bruder hat den Kontakt weitgehend abgebrochen und lebt leider von Sozialhilfe) in einer Phase in der ich als Selbständiger über das Thema Immobilie als Teil der Altersvorsorge nachdenke.

Wir haben uns über ein bezahltes Gutachten einem realistischen Markt-Wert angenähert. Nun stellen sich ein paar Detailfragen:

* Frage zur zu Grunde zu legenden Lebenszeit: Sehr wichtig ... Wir haben uns mit 25 Jahren (mit Blick auf die 75jährige Mutter) auf einen Wert verständigt, der über der Erwartung lt. Sterbetafel liegt. wollen natürlich hoffe, dass es noch drüber hinausgeht. Kann das zu einem Problem führen? a. gegenüber dem Bruder, (b. Steuerlich bei mir oder so?... oder sind wir da frei.

* Frage Sondertilgungsrecht: Was müssen wir machen, damit ich das Recht habe meiner Mutter auch jährlich - bis zu einem gewissen Betrag - Sonderbeträge des Initial zugrunde gelegten Kaufpreise zurückzahlen darf. Darf der Rentenbetrag dann einfach neuberechnet werden z.B. nach etwas wie der Logik: Initalpreis minus 1/25 je verstrichenes Jahr, minus Sondertilgungsbeträge, Umlegen auf verbleibende Jahre, ergibt Rente?

* Frage zum Thema "Inflationsausgleich bzw. äquivalenten Dingen": Gibt es da was zu berücksichtigen? Welche anderen Dinge könnten da passen?

* Frage zur Absicherung der Mutter, gegen das Risiko einer Insolvenz meines Unternehmens und meiner damit verbundenen fehlenden wirtschafltichen Leistungsfähigkeit: Das Insolvenzrisiko ist sicher sehr gering, aber ich wüsste gerne welche Wege man verfolgen kann, um meine Mutter für den Fall abzusichern, dass ich mit der Zahlung aus wirtschaftlichen Gründen Probleme habe.
Meine diesbezüglichen Teilfragen... Gesucht sind insbesondere Möglichkeiten der Absicherung in zwei Konstellationen a. (nicht so schwierig) wenn ich das Haus behalte und vermiete oder b. (schwieriger), wenn ich das Haus doch verkaufen will.
c. Nur zur Sicherheit ... Im Falle meines Ablebens vor der Mutter würde die Rentenverpflichtung auf meine Erben übergehen. Gell?

* Abschliessend nur kurz: ... oder würden Sie einen gänzlich anderen Weg verfolgen?

Danke für Ihre möglichst problemlösungsorientierte Einordnung / gerne mit Verweisen.

16. September 2018 | 15:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Das wichtigste vorneweg: An Besten schließen Sie einen Vertrag ab wie er auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen werden könnte. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Ich gehe davon aus, dass für.Sie auch ein wesentlicher Aspekt ist, den Erbanspruch Ihres Bruders möglichst gering zu halten.

Mit der Laufdauer werden Sie keine Probleme bekommen. Der Anspruch geht im Falle des Todes des Berechtigten auf die Erben über. Ich empfehle einen festen angemessenen Zins zu vereinbaren. Zum Einen bekommen Sie dann keine Probleme ob es sich um einen angemessenen Vertrag handelt. Zum Anderen wird ansonsten das Finanzamt von einem Zins ausgehen und von Ihrer Mutter Steuern für ein gegebenes Darlehen verlangen.

Sonderzahlungen sind problemlos möglich, eine Anpassung der Rente halte ich allerdings für unrentabel und auch schwer zu argumentieren. Nach mehreren Sonderzahlungen würde die Rente ja eventuell in den Bereich des unrentablen fallen.

Die beste Absicherung wäre natürlich eine Sicherung am Haus einzutragen. Eine Veräußerung wäre dann aber nicht mehr ohne weiteres möglich.

Sie sollten in Erwägung ziehen, das Haus zu übernehmen und Ihren Eltern ein Wohnrecht und eine Pflegeverpflichtung eintragen zu lassen. Zum Einen sinkt dadurch der Wert der Immobilie der im Zweifel an den Bruder auszugleichen wäre. Zum Anderen wäre so eine maximale Absicherung zu erreichen.
Gerne würde ich Ihnen hier eine Abrechnung vornehmen wenn Sie mir die Zahlen (Wert und realistische Miete) zukommen lassen.

Ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 19. September 2018 | 08:36

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