Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Das wichtigste vorneweg: An Besten schließen Sie einen Vertrag ab wie er auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen werden könnte. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Ich gehe davon aus, dass für.Sie auch ein wesentlicher Aspekt ist, den Erbanspruch Ihres Bruders möglichst gering zu halten.
Mit der Laufdauer werden Sie keine Probleme bekommen. Der Anspruch geht im Falle des Todes des Berechtigten auf die Erben über. Ich empfehle einen festen angemessenen Zins zu vereinbaren. Zum Einen bekommen Sie dann keine Probleme ob es sich um einen angemessenen Vertrag handelt. Zum Anderen wird ansonsten das Finanzamt von einem Zins ausgehen und von Ihrer Mutter Steuern für ein gegebenes Darlehen verlangen.
Sonderzahlungen sind problemlos möglich, eine Anpassung der Rente halte ich allerdings für unrentabel und auch schwer zu argumentieren. Nach mehreren Sonderzahlungen würde die Rente ja eventuell in den Bereich des unrentablen fallen.
Die beste Absicherung wäre natürlich eine Sicherung am Haus einzutragen. Eine Veräußerung wäre dann aber nicht mehr ohne weiteres möglich.
Sie sollten in Erwägung ziehen, das Haus zu übernehmen und Ihren Eltern ein Wohnrecht und eine Pflegeverpflichtung eintragen zu lassen. Zum Einen sinkt dadurch der Wert der Immobilie der im Zweifel an den Bruder auszugleichen wäre. Zum Anderen wäre so eine maximale Absicherung zu erreichen.
Gerne würde ich Ihnen hier eine Abrechnung vornehmen wenn Sie mir die Zahlen (Wert und realistische Miete) zukommen lassen.
Ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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