Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider werden Sie Ihre Absicht nicht in die Tat umsetzen können. Wenn Ihr Schwiegervater nach Deutschland einreist, um Ihnen beim Hausbau zu helfen, geht er einer "Beschäftigung" im Sinne der Beschäftigungsverordnung nach. Diese Verordnung gilt auch für Bürger aus den neuen EU-Staaten. Dies wird mindestens bis Mai 2006 noch der Fall sein, höchstwahrscheinlich aber länger. Nach dieser Verordnung bedarf es für die von Ihrem Schwiegervater beabsichtigte Beschäftigung einer Arbeitserlaubnis, da sie nicht arbeitserlaubnisfrei gestellt ist. Eine Arbeitserlaubnis für Tätigkeiten auf dem Bau sieht die Beschäftigungsverordnung jedoch nicht vor, so dass selbige nicht erteilt werden kann. Näheres können Sie in folgendem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit nachlesen:
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-04/importierter_inhalt/pdf/Merkblatt_7_05-05.pdf
Wenn Sie eine entsprechende schriftliche Äußerung der Arbeitsagentur haben wollen, empfiehlt es sich, entweder dezidiert nach einer solchen zu fragen oder ein entsprechendes Schreiben an die Arbeitsagentur zu senden. Mit Sicherheit erhalten Sie eine schriftliche Äußerung, wenn Sie selbige über einen Rechtsanwalt einfordern. Dies wäre allerdings kostenpflichtig und würde zu nichts führen.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine bessere Auskunft geben kann. Bis Polen und die anderen neuen EU-Staaten vollwertige Mitglieder der EU mit allen Freiheiten für ihre Bürger sind, wird es leider noch ein Weilchen dauern.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Vielen Dank für die schnelle Info,
es ist wirklich schade, dass ich dann meinem Schwiegervater sagen muss: "Mein Vater darf mir helfen aber Du mußt auf dem Bau die Hände in die Hosentasche stecken." Ich glaube das wird er nicht verstehen. Geht es auch nicht wenn es unentgeltlich ist? Gäbe es da nicht noch die Möglichkeit Ihn als Ein-Mann Firma anzumelden? Wenn ja wie sollte ich vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Fragesteller mit poln. Familie
Ob die Tätigkeit, die Ihr Schwiegervater für Sie erbringen soll, unentgeltlich sein soll, spielt keine Rolle. Schon die Gewährung von Kost und Logis würde eine "Bezahlung" darstellen. Und selbst wenn Ihr Schwiegervater Ihnen "Kostgeld" zahlen würde und wirklich nur im Rahmen seines Besuches bei Ihnen etwas mithelfen würde, bewegten Sie sich trotzdem stets in einer Grauzone, was riskant ist.
Eine selbstständige Tätigkeit Ihres Schwiegervaters wird leider ebenfalls nicht in Betracht kommen. Dies dürfte schon daran scheitern, dass Tätigkeiten auf dem Bau gemeinhin Handwerkertätigkeiten sind, für die bestimmte berufsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Eintrag in die Handwerksrolle), die Ihr Schwiegervater kaum erfüllen dürfte. Außerdem soll es sich bei seiner Tätigkeit auf Ihrem Bau ja um eine einmalige Sache handeln, Ihr Schwiegervater beabsichtigt wohl nicht, sich dauerhaft in Deutschland als Bauhandwerker zu betätigen, weshalb er die Niederlassungsfreiheit nicht in Anspruch nehmen kann.
Es tut mir wirklich Leid, dass es keinen legalen Weg gibt, Ihren Schwiegervater auf Ihrem Bau mithelfen zu lassen. Die Gesetze wie auch die praktische Umsetzung durch die Behörden sind in diesem Bereich - bedingt durch vielfältige negative Erfahrungen - sehr rigoros. Und wie gesagt, polnische Bürger genießen noch nicht dieselben Rechte wie andere, "ältere" EU-Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)