Räumung nach Hauskauf
19.08.2013 12:33
| Preis:
***,00 € |
Zusammenfassung: Räumung Haus bzw. Nebenräumen nach Verkauf des Anwesens
Ich habe ein Haus mit Nebenräumen verkauft und war per Kaufvertrag verpflichtet das Anwesen per 31.7. zu räumen.
Das Haus wurde gekauft von Tochter des geschiedenen Mannes, der weiterhin im Haus in abgeschlossener Wohneinheit wohnt. Aufgrund des ehemaligen Verwandschaftsverhältnisses wurde der Tochter die Grundsteuer komplett erlassen.
Die Räumung konnte von mir nicht vollständig bis zu diesem Termin durchgeführt werden, da zwischenzeitlich mein neuer Lebenspartner verstarb und ich die Beerdigung und den Nachlass gleichzeitig mit meinem Umzug organisieren mußte. Der Lebenspartner wohnte 600km entfernt, so daß ich einen kompletten Monat allein durch die Verwaltung seines Todes verlor. Durch diesen Trauerfall stark beeinträchtigt, ging auch die nachfolgende Organisation des Umzuges nicht in dem Maß voran, wie geplant. Hinzu kamen weitere Umstände, die ich nicht zu verantworten hatte: 1.) mein geschiedener Mann, der mir umfassenden Hilfe zugesagt hatte, mußte sich wg. Netzhautablösung ganz plötzlich einer Augen-OP unterziehen mit der Auflage nachfolgend 6 Wochen nicht schwer heben oder körperlich arbeiten zu dürfen, weil Gefahr bestand das Augenlicht zu verlieren. Helfer, die ich anstatt dessen zusätzlich gegen Bezahlung engagiert habe, kamen z.T. einfach nicht oder die Arbeiten wurden sehr langsam bzw. nicht wie bestellt ausgeführt. Erschwerend kommt hinzu daß mein neuer Wohnort 115km vom früher bewohnten Haus entfernt liegt, was bei Abschluß des Kaufvertrages noch nicht abzusehen war, da eine Wohnungssuche natürlich erst nach erfolgtem Hausverkauf sinnvoll war.
Trotz dieser Schwierigkeiten wurde das Wohnhaus, damit die Familie einziehen konnte per 31. geräumt, nicht aber die sehr umfangreichen Nebenräume. Für einen Raum wurde mündlich eine weitere Frist per 15.8. gesetzt. Trotz größtem Bemühen habe ich es nicht schaffen können bis heute 19.8. die besagten Nebenräume vollständig zu räumen.
Per 17.8. kam dann ein Einschreiben seitens der Käufer, mit Frist bis zum 25.8. alles zu räumen, ansonsten wurden Zwangsmaßnahmen angedroht (Einlagerung usw.).
FRAGE:
ist eine so kurze Fristsetzung angemessen ? Es ist nicht möglich in der Kürze der Zeit ein Unternehmen zu finden, daß die Räumung durchführen könnte. Abgesehen davon stehen mir für ein professionelles Umzugsunternehmen auch nicht die Mittel zur Verfügung, so daß ich auf die Hilfe von Freunden und Verwandten angewiesen bin, die es zu organisieren gilt.
Ich selber bin alleinstehend und 59 Jahre alt und durch eine chronische Erkrankung nicht in der Lage schwer zu heben. Meiner körperlichen Belastbarkeit sind da krankheitsbedingt Grenzen gesetzt.
Diese gesamte menschliche Seite interessiert die Käufer überhaupt nicht. Aber ich nehme an, daß hat keinerlei Relevanz.
Gibt es bei so außergewöhnlichen Umständen, die ja allesamt nachweisbar sind, ein Recht auf Fristverlängerung ?
Die Käufer sind auf die Nutzung der Nebenräume (alte Scheune und Hühnerstall) nicht angewiesen. Es ist ausreichend Abstellraum für sie auch dort noch vorhanden, wo z.T. jetzt noch meine Sachen lagern. Das eigentliche Wohnhaus ist komplett leer und wird bereits bewohnt. Die Schlüssel wurden von mir ordnungsgemäß alle übergeben und ich betrete die Räume nur mit Erlaubnis und nach Voranmeldung bei den neuen Besitzern.
Für eine Auskunft wäre ich außerordentlich dankbar.