Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Oma besitzt ein Haus, in welchem Sie schon Jahre allein lebt und überlegt sich dieses zu verkaufen, da sie aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen nicht mehr behalten kann bzw. möchte.
Ich habe ihr vorgeschlagen, dass mein Lebensgefährte und ich gerne das Haus kaufen würden. Es gibt aber nun 3 Kinder bei meiner Oma. Meine Mutter hat ihren Pflichtteil schon vor Jahren bekommen und bekäme nichts mehr vom Haus. Die anderen 2 Kinder hatten selber meiner Oma schon vorgeschlagen das Haus zu verkaufen. Diese beiden Kinder stehen zu je 25% im Grundbuch und meine Oma mit 50%.
Könnte ich bzw. wir (mit meinem Lebensgefährten) das Haus kaufen und die anderen 2 Kinder ausbezahlen? Meiner Oma will ich vorschlagen, dass sie weiterhin mit mir und meinem Lebensgefährten dann in diesem Haus bleibt, da wir uns auch so etwas um sie kümmern können.
Wenn wir das Haus kaufen wollen, müssen mein Lebensgefährte und ich dafür verheiratet sein, damit die Bank dann keine Probleme wegen Grundbucheintrag macht?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Das Grundstück können Sie nur erwerben, wenn auch die Eigentümer, die im Grundbuch stehen, mit der Übertragung einverstanden sind. Ihre Oma kann lediglich ihren 50%igen Anteil an Sie veräußern.
Wenn die anderen beiden Eigentümer ebenfalls mit der Übertragung einverstanden sind, steht einem Grundstückserwerb durch Sie nichts mehr im Wege.
Sie müssen nicht notwendigerweise mit Ihrem Lebensgefährten verheiratet sein.
Wenn Sie und Ihr Lebensgefährte jeweils als Käufer zu 1/2 sind, werden Sie auch zu diesem Anteil jeweils ins Grundbuch eingetragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich