Im Jahr 2018 habe ich ein Haus verkauft.
Der Kaufpreis wurde bezahlt und die Hausübergabe abgewickelt.
In das Grundbuch wurden die Käufer einige Monate später eingetragen
Nach der Hausübergabe habe ich noch folgende Beträge für das Haus bezahlt:
- Grundsteuer B
- Gebäudeversicherung
Im Kaufvertrag steht leider nichts bzgl. der Übernahme der o.g. Kosten nach Hausübergabe. Im Kaufvertrag steht nur "Die Übergabe erfolgt mit Kaufpreiseingang bei dem Verkäufer".
Nun meine Frage:
Ergibt sich die Zahlungspflicht der o.g. Punkte (ab dem Zeitpunkt der Hausübergabe) vom Käufer aus dem Gesetzt heraus oder hätte die Zahlungsverpflichtung durch den Käufer, im Kaufvertrag mit aufgenommen werden müssen?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Eine Zahlungsverpflichtung für den Käufer ergibt sich nicht zwingend aus dem Gesetz.
Gemäß § 11 Abs. 2 GrStG
haften Sie als früherer Eigentümer für die Zeit des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres für die Grundsteuer, weshalb es sich empfohlen hätte, die Tragung der Steuerlast vertraglich zu regeln. Zu prüfen ist, weshalb Sie die Steuer bezahlt und nicht auf den Erwerber verwiesen haben. Sie sollten versuchen, den Käufer über § 426 BGB
zumindest zu einer Kostenbeteiligung zu bewegen.
Die Gebäudeversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu tragen.