Sehr geehrte Fragenstellerin,
da Ihre Angaben doch sehr knapp sind, kann ich heute nicht ganz genau sagen, welche staatlichen Leistungen Sie im Fall des Erwerbes einer Wohnung noch erhalten werden. Sicherlich werden Sie ihre Witwenrente, das Kindergels, das Pflegegeld und die Weisenrente der Kinder weiter erhalten. Da diese Beträge wohl nicht genügen Ihren Lebensbedarf zu decken erhalten Sie neben Hartz 4 noch Sozialhilfe, was etwas ungewöhnlich ist, da in Hartz 4 alle staatlichen Leistungen erfasst werden sollen.
Bitte sehen Sie noch einmal nach, ob Sie tatsächlich Hartz 4, also Arbeitslosengeld II erhalten oder vielleicht auch doch noch ganz normales Arbeitslosengeld. Auf Ihren Leistungbescheiden stehen auch immer die Zeiträume, für die Leistungen festgesetzt werden, so dass Sie zumindest mit den Beträgen planen können, die dort festgesetzt sind.
Grundsätzlich ist nicht gegen den Erwerb einer Wohnung einzuwänden. Dies muss auch nicht gegen den weiteren Bezug von Hartz 4 sprechen, soweit die Wohnung eine angemessene Größe hat und der Erwerb zur Sicherung Ihrer Situation dient. Bei einem 2 Personenhaushalt geht man davon aus, dass ca. 60 qm angemessen sind, ca. weitere 10 - 15 qm pro weitere Person. Dennoch sollten Sie in Ihrer Situation den Kauf einer Immobilie sich gut überlegen. Neben dem Kaufpreis kommen noch Notarkosten, Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer und vielleicht auch Bankgebühren oder Maklergebühren auf Sie zu, die zwischen 5 - 10% des Kaufpreises liegen können. Meist wird dieses Geld durch die Bank nicht finanziert, so dass Sie es bei Vertragsabschluss bereits zur Verfügung haben müssen.
Vielleicht sollten Sie sich von einem unabhängigen Berater noch einmal die ganze Finanzierung mit allen Kosten durchrechnen lassen, damit auch alles mit Hauskauf auch klappt.
Zum Abschluss kann ich Ihnen jedoch zumindest noch den Hinweis geben, dass sich mit Sicherheit bei Ihren Leistungebzügen Artz 4 / Sozialhilfe in der Zukunft etwas ändern wird und das unabhängig von der Frage des Hauskaufes. Beide Leistungen stehen schon seit langem politisch auf dem Prüfstand und werden in den kommenden Jahren sicher immer weiter redutziert werden. Sie sollten daher bei Ihrer Finanzierung darauf achten, dass diese auch solche Änderungen zulässt, ohne dass Sie den Verlust der Immobilie befürchten müssen.
Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
MfG
Susanne Glahn, Rechtsanwältin
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