Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn der Vertrag bis 10/04 befristet war und kiene Verlängerungsoption vereinbart wurde, ist der Vertrag automatisch beendet worden.
Ihre (vorsorgliche) Kündigung hat dann keinen Einfluss mehr.
Sollte eine stillschweigende Verlängerung vorgesehen gewesen sein, müssen Sie den Zugang der Kündigung nachweisen (deshalb ist so etwas wirklich nur mit Einschreiben/Rückschein faktisch möglich).
Hier kann man also nur den Zugang dadurch fingieren, dass Sie mit Hinweis auf die Kündigung der Grundgebühr widersprochen haben und der Provider diesen NICHT widersprochen hat.
So wie Sie den weiteren Vorgang schildern, wird Ihnen wirklich nur noch die Klage auf Feststellung, dass der Vertrag ab 10/04 nicht mehr besteht, übrig bleiben. Diese Klage sollte vor dem Amtsgericht, dass für den Provider örtlich zuständig ist, erhoben werden.
Ich empfehle aber, einen Kollegen vor Ort damit zu beauftragen; die Kosten des gesamten Verfahrens wird derjenige bezahlen, der den Prozess verliert.
Eine andere Möglichkeit wäre ein Wechsel der Bankverbindung, so dass der Provider auf das neue Konto keinen Zugriff mehr hat und dann abzuwarten, ob der Provider sich meldet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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danke für die schnelle antwort.
der provider hat keinen zugang zu meinen konten, er fügt seinen rechnungen immer überweisungscheine bei. auf meine widerrufsschreiben hat der provider in der tat nicht reagiert ... nur vermute ich, er will mit seinen grundgebühren eine summe "x" erreichen und eine pfändung etc. zu erwirken. warum sonst sollte er so beharlich am vertrag festhalten?
abwarten löst die sachlage leider nicht ... da meine lebenspartnerin all meine schreiben nochmals liest, hat sie auch diese kündigung gelesen und daraufhin persöhnlich zur post gebracht (sie kann dieses beeiden).
klage ich nun auf unterlassung und schadenersatz? oder gibt es möglichkeiten dieses ohne einen klageweg zu beenden?
gepfändet werden kann nur, wenn gegen Sie ein rechtskräftiger Titel besteht. Sollte also eine Klage oder ein Mahnbescheid kommen, müssen Sie reagiert.
Die Kündigung bei der Post abgeben reicht leider nicht. Sie muss dem Provider zugegangen sein, und dieser Nachweis muss erbracht werden (der Brief könnte ja auch unterwegs verloren gegangen sein).
Wenn Sie Ruhe haben wollen, bleibt hier in der Tat nur der Klageweg. Alle außergerichtlichen Bemühungen sind nach Ihrem Vortrag gescheitert.
Die Alternative ist, auf die Schreiben des Providers einfach nicht mehr zu reagieren. Da Sie mehrfach auf die Kündigung hingewiesen und widersprochen haben, hätte es nun am Provider gelegen, hierauf zu reagieren.