Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Die von Ihnen zitierte Vertragsklausel lässt erkennen, dass dem Leasingnehmer das Recht zusteht, den Vertrag um weitere 10 Jahre zu verlängern. Genaues kann nur bei Kenntnis des gesamten Vertrages gesagt werden, insbesondere auch, ob und ggf. welche Fristen und Formalien für die Ausübung vorgesehen sind.
Wenn dies aber der Inhalt der Klausel ist, kann der LN diese Option einseitig ausüben; das ist ja gerade der Sinn einer solchen Regelung.
Von daher würde Ihre Mitteilung, eine Verlängerung nicht zu wünschen, rechtlich unbeachtlich sein.
Sie haben auch kein Zustimmungs- bzw. Ablehnungsrecht, weil die Option eben einseitig ausgeübt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 02.10.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Es tut mir leid, aber das verstehe ich nicht...:
Im Vertrag steht ausser dem oben angegeneben Satz nichts über eine Option, keine Vereinbarung, keine Fristen, keine Formalien der Ausübung, gar nichts, nur: "10 Jahre zzgl. 10 Jahre Option für den LN." . Auch über meine eigenen Rechte bezügl. einer möglichen Option steht nichts im Vertrag. Mündliche Abreden gibt es selbstverständlich auch nicht.
Habe ich das also richtig verstanden: der Vertrag läuft, trotz der unprofessionellen und vagen Formulierung, automatisch 20 Jahre, der LN muss mich nicht einmal INFORMIEREN, dass er das Recht auf eine Option umsetzt? Da gibt es auch eine rechtliche Grundlage zu? Einen Paragraphen? Oder wie darf ich das verstehen?
Meine Variante wäre eigentlich: abwarten, ob der LN sich meldet (ich habe fast gar keinen Kontakt zu ihm und laufe unterm Radar, die Chancen stehen recht gut, dass er sich gar nicht meldet...) und die Option offiziell verlängert, ansonsten, wenn er das Datum zur Verlängerung im April 2018 verpasst, den Vertrag als ausgelaufen erachten.
Mit freundlichen Grüßen...
Nein, das haben Sie nicht ganz richtig verstanden.
Natürlich muss der LN Ihnen mitteilen, wenn er die Option ausüben möchte.
Tut er das nicht vor Ablauf des Vertrages, gilt die Option nicht mehr.
Von daher ist Ihre letztgenannte Variante richtig, keine schlafenden Löwen zu wecken.
Mit freundlichen Grüßen