ich habe am 15.08.05 einen Handyvertrag ( T-Mobile ) abgeschlossen in einem Handyshop.
Hatte diesen wieder storniert, aber vergessen den Brief handschriftlich zu unterzeichnen.
Ist eine Stornierung bzw. Widerruf nur mit Unterschrift möglich?
Hab von T-Mobile einen Brief bekommen mit der Meldung das sie es so nicht annehmen können.
Und wegen den ganzen Briefwechsel kam der 2. Brief mit Unterschrift erst nach diesem 14-tägigen Widerrufsrecht dort an, womit die Stornierung abgelehnt wurde.
Hab dann 2 Rechnungen nicht bezahlt. Nun droht die Telekom mit Abgabe an Inkasso und Schufa-Eintrag sowie Kündigung des Vertrages
Ausserdem will T-Mobile bei Kündigung ihrerseits die Grundgebühren für die restlichen Monate ( Vertrag läuft 2 Jahre, also bis August 07 ) denn schon im voraus mit haben.
Ist dies alles so korrekt das T-Mobile die Gebühren dann berechnen darf??
Für die Gültigkeit einer Kündigungserklärung muß diese unterschrieben werden. Dies wird zunächst in den Vertragsbedingungen der Gesellschaft stehen.
Dies gilt im übrigen auch für die Telefongesellschaften. So hat dies das Amtsgericht Hamburg entschieden, als eine Telefongesellschaft zwar gekündigt hatte, aber die Unterschrift fehlte (vgl. Urteil AG Hamburg, vom 12.08.2002) Schriftlichkeit einer Erklärung bedeute immer auch, daß die Erklärung unterzeichnet werden muß.
Daher handelt die Gesellschaft richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt Klaus Wille
Rückfrage vom Fragesteller13. Februar 2006 | 01:01
Und das die Gebühren bei Kündigung im voraus zu bezahlen ist, ist auch korrekt?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt13. Februar 2006 | 01:10
Guten Abend:
leider ja:
in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefongesellschaften steht, daß für den Fall der Kündigung die Grundgebühren als sog. Schadensersatz geltend gemacht werden. Denn hätten Sie sich richtig verhalten und wäre es nicht zu der Kündigung gekommen, so hätte T- Mobile mindestens die Grundgebühren erhalten.