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Handwerker bohrt Loch in Aluminium-Türrahmen

26. Mai 2015 17:05 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Guten Tag,

ein von der Einbaufirma beauftragter Handwerker ( wiederum aus einer externen Firma )
hat bei Reparaturversuch einer doppelflügeligen Aluminium Tür ein Loch in den Rahmen eines Türflügels gebohrt .
Das Loch befindet sich auf der Aussenseite.
Welchen Anspruch kann ich geltend machen ß
Die Einbaufirma bietet mir 300 € an , was ich für die ca. 3 Jahre alte Tür zu wenig empfinde.

Kann ich den Ausstausch des Flügels verlangen ?

MfG "Bauherr"

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für die gestellte Frage.

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach § 249 BGB gilt grds. der grundsatz der Naturalrestitution:

"Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."

Danach wäre eine fachgerechte Reperatur geschuldet; ist dies nicht möglich, ein Ersatz.

Dies gilt aber nicht uneingeschränkt, gerade bei bereits benutzten Gegenständen.

Bei einem Neueinbau müssten Sie sich ggf. den Zeitwert anrechnen, da Sie durch eine neue Tür insofern bereichert sein könnten. Nach dem Grundsatz "neu für alt" ( BGH, NJW 1988, 1835 ; NJW 1997, 520 usw.) müssten Sie dasjenige kompensieren, was Sie an messbarem Vermögenszuwachs durch den Austausch erlitten haben. Grundsätzlich gilt , "dass der Geschädigte durch die Ersatzleistung des Schädigers nicht ärmer, aber auch nicht reicher gemacht werden soll, als er vor dem schädigenden Ereignis gewesen ist"

BGH, Urteil vom 24.3.1959 - VI ZR 90/58 , BGHZ 30, 29

Ob Sie bei dem Wechsel des Flügels nach 3 Jahren aber einen Vermögenszuwachs erhalten, ist kritisch zu betrachten und vom Zustand der Tür abhängig. Ist diese prima in Schuss, so würde die Regel nicht greifen, und sie hätten wohl einen abzugsfreien Anspruch auf den Tausch des Flügels, so wie es das Gesetz vorsieht

Ob das Angebot mit den 300 Euro angemessen ist, und wie weiter vorgegangen werden sollte. würde ich ihnen erst gerne mitteilen, wenn Sie mich kurz über den Wert der Tür im Neuzustand unterrichten könnten. Denn vom Wert der Tür hängt die Beurteilung des Angebotes ganz erheblich ab.

Dazu können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen oder mich auch gerne direkt anschreiben unter contact@asthoff.com. Über eine Bewertung freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

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