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Handels- u. Gesellschaftsrecht/Insolvenzrecht

11. Juli 2012 20:05 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


20:29

A ist gesellschafter einer gmbh. B ist noch nicht gesellschafter der gmbh. A schuldet der Gmbh noch 10.000,-Euro Stammeinlage. B zahlt 10.000,-Euro in die gmbh ein mit dem vermerk sich am stammkapital zu beteiligen. 6 wochen später erfolgte eine schriftliche vereinbarung von B mit der geschäftsleitung der gmbh, dass die Zahlung von B über 10.000,- Euro für die offene stammeinlage von A bezahlt wird,A stimmt dieser Vereinbarung zu,(die von B für A bezahlte Stammeinlage von 10.000,- Euro war auf dem Konto noch vorhanden!). Später bei der notariellen Beurkundung kaufte B von A diese Anteile im Wert von 10.000,- Euro für 1,00 Euro. Es wurde im notariellen Vertrag versichert, dass die Stammeinlagen von A über diese 10.000,- Euro voll eingezahlt sind. Frage: Ist die Stammeinlage damit ordnungsgemäss für A bezahlt worden?

11. Juli 2012 | 20:54

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Nach dem Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Vereinbarung die Einlage noch vorhanden und somit ist die Einlage gem. §§ 14 , 19 GmbHG geleistet.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..

Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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Rückfrage vom Fragesteller 12. Juli 2012 | 17:58

Im notariellen Abtretungsvertrag ist auf die schriftliche Vereinbarung nicht eingegangen worden. Gilt die Zahlung trotzdem als geleistet?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Juli 2012 | 20:29

Ja, es gilt unabhängig von einer Beurkundung.

ANTWORT VON

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