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Haftung für Mitnutzer meines Internetanschlusses

12. Januar 2007 15:26 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich haben einen DSL-Internetzugang mit WLAN-Zugang. Mehrere Nachbarn und mein Mitbewohner nutzen das Internet über ein Passwort. Alle Personen sind mir namentlich bekannt.

Informationen wer, wann und wie das Internet genutzt wird werden nicht protokolliert.

Inwiefern hafte ich bei Straf- oder Urheberrechtsverletzungen?

Mit freundlichen Grüßen

12. Januar 2007 | 15:48

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
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Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sie können die Verantwortung für etwaige strafrechtlich sanktionierte Verstöße gegen Urheberrechte nicht auf die Mitbenutzer des Internetanschlusses abwälzen.

Sollte eine dritte Person über Ihren Zugang Straftaten z.B. im Bereich des Urheberrechts begehen, sind Sie natürlich der erste Verdächtige, wobei aber möglich ist, dass wegen der Regel „Im Zweifel für den Angeklagten“ keine Strafe verhängt werden kann.

In Zivilprozessen um Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche tragen Sie aber die Beweislast, dass nicht Sie z.B. die entsprechenden Downloads vorgenommen haben. Hier kann es für Sie teuer werden, so dass Ihnen von einer Gestattung der Mitbenutzung des Zugangs für Nachbarn und Mitbewohner abgeraten werden muss.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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