Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Haftung für Mängel bei Hauskauf

2. November 2016 15:59 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Nelsen

Zusammenfassung

Die Haftung des Voreigentümers kann bei einer Gebraucht-Immobilie im Notarvertrag ausgeschlossen werden.
Die Haftung beschränkt sich dann auf verschwiegene Mängel.

Hallo

Ich habe im Oktober 2015 ein Haus gekauft. Am 29.11.2015 habe ich den Vorbesitzern ein Mail geschrieben, aufgrund eines verschwiegenen Wasserschadens, der bei der Renovierung entdeckt wurde, wir vermuteten das Wasser kommt vom Dach. Vorbesitzer schrieben, nichts bekannt, zu keinem Zeitpunkt einen Schaden am Dach, war ja neu gedeckt hiess es. Wir haben die Sache auf sich beruhen lassen. Nun ist ein Wasserfleck wieder grösser geworden und ein Dachdecker war heute da. Es liegt am Dach. Und es kommt noch schlimmer, die Folie ist kaputt und muss komplett ausgetauscht werden und weitere Dinge wurden verkehrt gebaut oder gar nicht eingebaut. Dach wurde gemäss ULA 1993 gedeckt.

Im Kaufvertrag steht:
Verkäufer haftet nicht für Sachmängel des Kaufgegenstandes, insbesondere für Grösse und Beschaffenheit. Verkäufer sind keine versteckten Mängel bekannt, dies gilt insbesondere für Altlasten.

Habe ich hier eine Chance gegen den Verkäufer?

Dachdecker meint mit 20'000 Euro muss ich rechnen.

Danke.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Der Ausschluß der Haftung für Mängel der Gebrauchtimmobilie ist grundsätzlich zulässig, so dass Sie den Schaden vermutlich selber tragen müssen.

Sie haben nur dann eine Chance, die Kosten auf die Voreigentümer abzuwälzen, wenn Sie nachweisen können, dass denen der Dachschaden bereits vor dem Kaufvertrag bekannt gewesen ist. Dies ist sehr schwer nachzuweisen, es sei denn, der Handwerker kann erkennen, dass es bereits Dachuntersuchungen gegeben hat, oder sonstige Indizien findet. Auch könnte Ihnen helfen, wenn der Dachdecker Spuren von älteren Schäden findet, die auf das undichte Dach zurückzuführen sind.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER