Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Ausschluß der Haftung für Mängel der Gebrauchtimmobilie ist grundsätzlich zulässig, so dass Sie den Schaden vermutlich selber tragen müssen.
Sie haben nur dann eine Chance, die Kosten auf die Voreigentümer abzuwälzen, wenn Sie nachweisen können, dass denen der Dachschaden bereits vor dem Kaufvertrag bekannt gewesen ist. Dies ist sehr schwer nachzuweisen, es sei denn, der Handwerker kann erkennen, dass es bereits Dachuntersuchungen gegeben hat, oder sonstige Indizien findet. Auch könnte Ihnen helfen, wenn der Dachdecker Spuren von älteren Schäden findet, die auf das undichte Dach zurückzuführen sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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